Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Karlsdorf-Neuthard

In gespaltenem Schild vorne in Gold (Gelb) schräg gekreuzt ein schwarzer Schiffshaken und ein schwarzes Ruder, überdeckt von einem schwarzen Kelch, hinten in Blau eine auffliegende silberne (weiße) Ente mit goldenem (gelbem) Schnabel und goldenen (gelben) Füßen.

Wappendeutung:
Das Motiv des vorderen Feldes entstammt dem 1955 verliehenen ehemaligen Karlsdorfer Wappen und zeigt das aus dem 18. Jahrhundert überlieferte Siegelbild des Dorfes Dettenheim. Dettenheim wurde wegen der häufigen Rheinüberschwemmungen 1813 aufgegeben und vom Strom weg nach Altenbürg bei Bruchsal verlegt, wobei die neue Siedlung nach dem regierenden Großherzog den Namen Karlsdorf erhielt. Die auffliegende Ente in der linken Schildhälfte ist dem 1907 geschaffenen einstigen Neutharder Wappen entnommen, dem wiederum das Gerichtssiegel des 18. Jahrhunderts zugrunde lag.

Begutachtung der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg und geschichtliche Einordnung:
Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard ist durch Vereinigung der beiden bis dahin selbständig gewesenen Ortsteile am 1.1.1975 entstanden.
Durch Unterschriftsakte vom 14. Juni 1974 vereinigten sich im Rahmen der Gemeindereform die ehemals selbständigen Orte Karlsdorf und Neuthard zum 1. Januar 1975 zur Fusionsgemeinde Karlsdorf-Neuthard. Der Fusionsvertrag wurde von Bürgermeister Heinrich Huber und Bürgermeister-Stellvertreter Albert Baumgärtner unterzeichnet. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erfolgte am 28. Juni 1974. Seit dem 1. Januar 1975 besteht die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard als Rechtsnachfolgerin der Gemeinden Karlsdorf und Neuthard.
>br>Der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard wurde am 9. Juli 1980, auf Antrag vom 27. Juni 1980, vom Landratsamt Karlsruhe das Recht zur Führung eines Gemeindewappens und einer Flagge verliehen. Die Flagge trägt die Farben „Weiß-Blau (Silber-Blau)“.

Beide Ortsteile führten bis dahin eigene Wappen, deren Symbole auf Wunsch der Gemeinde teilweise in das neue Wappen übernommen wurden. Auch die Tingierung der beiden Felder entspricht im Wesentlichen den bisherigen Wappen von Karlsdorf und Neuthard. Das in Zusammenarbeit mit dem Generallandesarchiv Karlsruhe entworfene Wappen ist inhaltlich begründet und heraldisch einwandfrei. Die Flaggenfarben sind regelrecht und begründet aus dem linken Feld des Wappens abgeleitet, da eine Herleitung aus dem bevorzugten rechten Feld eine Überschneidung mit der Landesflagge ergeben hätte.

Die Daten zur Wappenbeschreibung, Wappendeutung und Begutachtung wurden der Stellungnahme der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg gemäß §A 3 DVO GO vom 18. Juni 1980 zum Antrag der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Lkr. Karlsruhe auf Verleihung des Rechts zur Führung eines Wappens bzw. einer Flagge entnommen.

Genauere geschichtliche Einordnung gemäß der Akte A 1007:
Durch den Gemeindezusammenschluss konnten nach den Vorschriften der Gemeindeordnung die bisherigen Wappen der alten Gemeinde Karlsdorf und Neuthard nicht mehr verwendet werden. Das Generallandesarchiv in Karlsruhe fertigte deshalb auf Antrag der Gemeinde vier Skizzen, die dem Gemeinderat als Diskussionsgrundlage für ein neues Wappen dienten. Mit Beschluss durch den Gemeinderat wurden die Bevölkerung und die Schulen von Karlsdorf-Neuthard bei der Wappenfindung beteiligt und zur Abgabe von geeigneten Vorschlägen aufgefordert. Es gingen 19 Entwürfe und Stellungnahmen ein, die dem Gemeinderat am 17.12.1979 in Fotokopie überlassen wurden. In der Gemeinderatssitzung vom 31.1.1980 beschließt der Gemeinderat das Aussehen des künftigen Gemeindewappens einstimmig. Mit der Ausarbeitung der für die Antragsstellung zur Verleihung des Gemeindewappens erforderlichen Entwürfe wurde das Generallandesarchiv in Karlsruhe beauftragt, welches hierauf der Gemeinde am 12.2.1980 vier Wappenentwürfe zusandte, die aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.1.1980 angefertigt und ergänzt wurden. Vom Gemeinderat wurde darauf wertgelegt, dass die Ente im Stil des früheren Neutharder Wappens gestaltet werde. Der Gemeinderat entschied sich nach längerer Diskussion für den von Staatsarchivrat Dr. John empfohlenen Entwurf 4. Der Gemeinderat beauftragte am 4.6.1980 die Verwaltung, einen Antrag bei der Rechtsaufsichtsbehörde auf Verleihung des neuen Wappens und der neuen Flagge zu stellen. Am 18. Juni 1980 erhielt die Gemeinde von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Stuttgart die Stellungnahme gemäß § 3 DVO GO zum Antrag der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Lkr. Karlsruhe, auf Verleihung des Rechts zur Führung eines Wappens bzw. einer Flagge. Darin enthalten sind die Wappenbeschreibung, die Beschreibung der Flaggenfarben, die Wappenbedeutung, die Begutachtung sowie die der Begutachtung zugrundeliegende Abbildung des Wappens. Die Gemeinde beantragte gemäß § 6 der Gemeindeordnung die Verleihung des Rechts zur Führung eines Wappens und einer Flagge beim Landratsamt Karlsruhe und stellte dem Landratsamt drei Fertigungen der Wappenabbildung, die Gemeinderatsbeschlüsse über die Festlegung des Wappens bzw. der Flagge vom 21.2.1980 und 4.6.1980 sowie die Stellungnahme der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Stuttgart vom 18.6.1980 zu. Das Landratsamt Karlsruhe verlieh der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 9. Juli 1980 nach $ 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg das Recht, ein Wappen und eine Flagge zur führen. Die Verleihungsurkunde wurde dem Gemeinderat durch das Landratsamt Karlsruhe in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.10.1980 übergeben. (A 1007)

Weiteres zur Verbundgemeinde Karlsdorf-Neuthard:Karlsdorf-Neuthard liegt etwa 6 km westlich von Bruchsal und etwa 18 km nordöstlich von Karlsruhe.
Durch Karlsdorf fließt die Saalbach und der Saalbachkanal. Karlsdorf wird außerdem vom sogenannten Hardtgraben durchzogen. Durch Neuthard fließt die Pfinz, die sich vom Pfinztal bis in den Rhein erstreckt. Im Nordwesten der Gemarkung befindet sich der Sieben-Erlen-See, ein Naherholungsgebiet der Gemeinde, das vom Hardtwald umgeben ist.
Karlsdorf-Neuthard ist Teil der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Bruchsal und den Gemeinden Forst, Hambrücken und Karlsdorf-Neuthard (VVG). Die Vereinbarung zwischen den Gemeinden trat am 1. Januar 1975 in Kraft. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erfolgte durch Verfügung vom 28. Juni 1974.
Karlsdorf-Neuthard unterhält seit 1991 partnerschaftliche Beziehungen zu Nyergesújfalu in Ungarn. Im November 2010 wurde zudem eine Partnerschaftsurkunde mit der südbrasilianischen Stadt Guabiruba unterzeichnet.


Zur Gemeinde Karlsdorf-Neuthard gehören folgende Orstteile.
Karlsdorf, Orstteil
Neuthard, Orstteil

Eine Übersicht dieser Orstteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.