Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Heiningen

In Blau unter einer liegenden silbernen Hirschstange eine kreuzförmige silberne Schale mit Lappenrand, belegt mit einem getatzten roten Kreuz.

Flaggenfarben: Weiß-Blau.

Das älteste bekannte Siegel hängt an einer Urkunde vom 10. Februar 1489. Es hat einen Durchmesser von 30 Millimeter und trägt folgende Inschrift: „S(igillum) secretv(m): ciuivm Vnigen“, d. h. geheimes bzw. kleines Siegel der Bürgerschaft Heiningen. Das Siegelbild besteht aus einem gleichschenkligen Kreuz mit einer wolkenbordähnlichen Einfassung und einer Hirschstange darüber. Zwischen seiner Entstehung und den Bemühungen der Marktgemeinde um die Anerkennung ihrer Rechte von 1284 darf wohl ein Zusammenhang vermutet werden, weil Graf Eberhard im Bart von Württemberg die Privilegien am 22. Dezember des gleichen Jahres 1489 bestätigt hat.
Die Figuren auf dem Siegel sind zunächst nicht als Wappen angesehen worden. Im Jahre 1535 berichteten Ober- und Untervogt von Göppingen: Die von Heiningen „haben kain schilt noch Wappen, gepruchen sich allein aineß sigell, darin am kreutz, darumb ain gwilckh (Gewölk) und darob ein hirschorn; wissen aber nith, was eß für farben hab oder wo es inen herkom“. Die dem Bericht beiliegende Federzeichnung des Siegelbildes stimmt mit dem von 1489 bis 1555 belegten ersten Siegeltyp überein. Die Hirschstange bezieht sich auf Württemberg, das den Ort 1321 von den Herzogen von Teck erworben hat. Die Bedeutung des Kreuzes im Siegelbild ist nicht klar. Zusammenhänge mit dem Kreuz im Wappen der Stadt Freiburg i. Br., deren Stadtrechte Heiningen erhalten hatte, oder mit einem für 1525 belegten Heilig-Kreuz-Altar in Heiningen können nur vermutet werden. Die als „Schale“ angesprochene Figur war ursprünglich wohl eine Art Nimbus um das Kreuz, wie die 1535 gebrauchte Bezeichnung „gwilckh“ andeutet und wie auch ein wohl aus dem 17. Jahrhundert stammendes Siegel annehmen läßt (Durchm.: 28 mm, Umschr.: S - MARCKH - FLECKHENS - HAINNINGEN). Auf diesem Siegel, zu dem das Typar (Siegelstock) noch vorhanden ist, fehlt die Hirschstange und ist das Kreuz im Gegensatz zum „Tatzenkreuz“ des ältesten Siegels als gleichmäßiges Balkenkreuz dargestellt.
In Gadners Forstatlas von 1592/96 erscheint das Bild des ältesten Siegels erstmals im Schild und mit Farben (in Gold unter einer liegenden schwarzen Hirschstange ein bordiertes silbernes Tatzenkreuz), die auch Federzeichnungen aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts andeuten.
Die Fleckenbeschreibung von 1730 erwähnt das Wappen und hält es für sehr alt. Der Ort habe „ein eigen Wappen, welches in einem Burgundischen Creuz bestehet und wohl älter alß der Amts Statt ihr gegenwärtig führendes Wappen (dann von einem ältern die Frage nicht ist) seyn mag, anerwogen es vor diesen anjezo gemäßigten Orth fast zu viel seyn will oder aus denen gar alten Zeiten herrühren muß, daß es sich eines zimlich großen Wappens und Insigels bedient, da zu denen jenigen Sachen, so es vor jetzo noch zu expediren, ein Sigillum minus genug wäre“. Die Fleckenbeschreibung ist also der Ansicht, daß für die Gemeinde ein bescheideneres Siegel ausreichen würde. Nach der dort beigefügten Zeichnung war mit dem „burgundischen Kreuz“ ein Kreuz mit Kleeblattenden gemeint.
Dieses alte Heininger Wappen muß wohl im frühen 20. Jahrhundert in Vergessenheit geraten sein, denn die Gemeinde nahm nach 1914 das Wappen des einstigen Ortsadels, der Herren von Heiningen, die drei Hahnenköpfe im Schild führten, an. Mit Beschluß des Gemeinderats vom 27. November 1956 griff die Gemeinde jedoch auf ihr altes Wappen in der Gestalt der Siegelzeichnung von 1535 zurück.
Das Wappen und die Flagge sind der Gemeinde am 18. Februar 1959 vom baden-württembergischen Innenministerium erneut bestätigt worden.