Baden-Wuerttemberg

Ortsteil Lampenhain

In Silber (Weiß) auf grünem Boden eine gemauerte rote Burgruine mit einem Tor und zwei Fenstern an der Frontseite, zwei Fenstern an der linken Turmseite und einer Zinnenmauer an der rechten Seite, begleitet von zwei grünen Tannen mit schwarzem Stamm.

Die Gemeinde Lampenhain besteht seit 1840. Damals wurde die sogenannte Obergemeinde von Heiligkreuzsteinach, zu der die Orte Lampenhain, Bärsbach, Vorderheubach und seit 1828 auch Hilsenhain gehörten, von der Gesamtgemeinde Heiligkreuzsteinach getrennt. 1935 wurde Hinterheubach mit Lampenhain vereinigt. Die Obergemeinde hatte sich schon im 18. Jahrhundert als eine gewisse Einheit herausgebildet. Die Gesamtgemeinde Heiligkreuzsteinach entsprach in ihrem Umfang im wesentlichen der ehemaligen strahlenbergischen Herrschaft Waldeck, die 1357 von Kurpfalz erworben worden war.
Bis 1840 hat Lampenhain kein eigenes Siegel geführt. Der bald nach der Verselbständigung geschaffene Stempel zeigte ein Landschaftsbild mit Bäumen, Burgruine und einem kleinen Haus am heraldisch linken Rand. Im Jahre 1911 wurde dieses Siegelbild für das Wappen herangezogen, wobei man zugunsten der Erkennbarkeit des Wappenbildes das Haus wegließ. Die Tingierung war bis in die fünfziger Jahre in „natürlichen“ Farben (braune Stämme der Tannen) gehalten. Bei der Burgruine handelt es sich vermutlich um ein Symbol für die zu Beginn des 17. Jahrhunderts zerstörte Burg Waldeck, dem im 13. Jahrhundert angelegten Sitz der Herren von Strahlenberg. Wenig wahrscheinlich ist es, daß damit an die zwischen Lampenhain und Bärsbach gelegene Vorgängerburg der Waldeck oder an die „Rote Kapelle“ oberhalb des Ortes erinnert werden soll.