Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Steinenbronn

Drei liegende schwarze Hirschstangen befinden sich über zwei schräggekreuzten schwarzen Doppelhaken auf goldenem Grund.

Die drei liegenden Hirschstangen – heraldisch betrachtet das sogenannte „Herrschaftszeichen“ – deuten auf die lange Zugehörigkeit von Steinenbronn zum altwürttembergischen Herrschaftsgebiet hin (seit 1347). Ein solches Wappenzeichen ist sehr selten und wird nur von ganz wenigen altwürttembergischen Städten (u. a. Sindelfingen, Waiblingen und Backnang) geführt.

Die zwei schräggekreuzten Doppelhaken, die teilweise auch als Forsthaken, Wolfshaken, Wolfsangel oder Angel bezeichnet werden, stellen das sogenannte „Fleckenzeichen“ dar, das sich in Steinenbronn bis zum Jahr 1718 auf Grenzsteinen zurückverfolgen lässt.

Das Gemeindewappen in seiner heutigen Gestalt lässt sich bis zum Jahr 1890 zurückverfolgen.