Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Büchenau

In geteiltem Schild oben in Gold eine rote Waage, unten in Rot ein liegendes goldenes Tabaksblatt.

Im Mai 1056 schenkte Kaiser Heinrich III. dem Bistum Speyer den Hof Bruchsal mit dem Wald Lußhardt; hierzu gehörten in späterer Zeit auch die Orte Forst, Neuthard und Büchenau, und in einer Bestätigung des Speyerer Besitzes durch Kaiser Karl IV. vom 20. April 1366 sind diese Orte auch aufgeführt. Erstmals genannt ist Büchenau (Buchelnowe) im Mai 1299, wo es, wiederum mit Forst und Neuthard zusammen, als in der Mark Bruchsal gelegen genannt wird. Bis 1803 gehörte der Ort zum Vizedomamt Bruchsal des Hochstifts Speyer; ein Teil der Zehntrechte in Büchenau stand dem Kloster Frauenalb zu. Der Ort fiel 1803 an die Markgrafschaft Baden und gehörte fortan zum badischen Amt, seit 1864 zum Bezirksamt, seit 1938 zum Landkreis Bruchsal.

Das Gericht zu Büchenau ist erst 1746 genannt; in einem speyerischen Berain finden sich mehrere Büchenauer Oblatensiegel, die außer dem auch sonst öfters vorkommenden Christusmonogramm 3 Nägel im Schildfuß zeigen. Die Umschrift lautet BICHENAVER FLECKEN SIGILL. Das im 19. Jahrhundert - ein Beleg findet sich zum Jahr 1811 - gebräuchliche Dorfsiegel ist nicht aus dem Ersteren ableitbar, und das in der 1. Hälfte dieses Jahrhunderts benutzte Dorfsiegel zeigt erneut eine Form, die von seinem Vorgänger so stark abweicht, daß man vermuten kann, dessen Bedeutung sei unbekannt gewesen.

Das bis 1957 gebrauchte Siegel wurde schon bei der generellen Überprüfung im Jahr 1907 wegen der unheraldischen Schildform und der Buchstaben im Wappen beanstandet; damals akzeptierte die Gemeinde einen Wappenvorschlag, der auf die frühere Herrschaftszugehörigkeit Büchenaus Bezug nahm: In gespaltenem Schild vorne in Blau ein halbes silbernes Kreuz (Speyer), hinten in Rot ein goldener Abtsstab (Frauenalb). Dieser Vorschlag gelangte jedoch nicht zur Ausführung, und als 1953 erneut gefordert wurde, den Siegelstempel der Gemeinde den Vorschriften entsprechend zu ändern, bat diese um einen neuen Entwurf. Die in dem 1958 verliehenen Wappen eingeführten Symbole gehen auf Vorschläge der Gemeinde zurück. Die Waage verweist auf das von Bischof Philipp II. von Speyer am 11. Sept. 1531 den Gemeinden Büchenau und Neuthard verliehene Recht, eine Hanfwaage zu gebrauchen; das Tabaksblatt symbolisiert den Tabakanbau der Gemeinde. Im entsprechenden Sinn wurde auch das neue Gemeindesiegel verändert.