Baden-Wuerttemberg

Stadt Zell am Harmersbach

In Gold ein rotgezungter und rotbewehrter schwarzer Adler.

Alle Siegel, angefangen vom ältesten, ab 1351 nachweisbaren Typar, und frühe, aus dem 16. Jahrhundert stammende Wappendarstellungen zeigen den Reichsadler ohne Beizeichen.

In die Stadt sind eingegliedert Oberentersbach seit 1. Januar 1974, Unterentersbach seit 1. Januar 1975. Zum letztgenannten Zeitpunkt ist die Gemeinde durch Vereinigung mit Unterharmersbach neu gebildet worden.
In dem Schutzbrief des Papstes Innozenz II. für das Kloster Gengenbach von 1139 Februar 28 erscheint Cella in Mortunagia als dessen Besitz (WUB 11, Nr. CCCX). Der Ort heißt 1454 Tzell Halmerspach (Krieger), 1471 Zell-Harmerspach (FUB III, Nr. 582). Eine geistliche Gründung vom Kloster Gengenbach aus im 10. Jahrhundert, »wohl an der Wende vom Früh- zum Hochmittelalter« (Amtliche Beschreibung).
Die Stadt ist eine planmäßige Anlage. Die Befestigung durch einen doppelten Mauerring mit drei Tortürmen und mehreren Flankentürmen diente insbesondere der Sicherung des Marktverkehrs (Historische Stätten). In einer Urkunde von 1287 wird Zell noch als villa (= Dorf) bezeichnet. Das Datum der Stadtrechtsverleihung durch König Ludwig den Bayern liegt wahrscheinlich in den zwanziger Jahren des 14. Jahrhunderts. Denn er hat nach seiner Kaiserkrönung (1328) dem Rat und den Bürgern von Zell das Privileg verliehen, »daz sie einnemen den zol und daz ungelt in derselben stat ... fur vier gantze jar und sullen auch daz selb gelt an ir stat verpauen« (zitiert nach Godehard Grimm). Lambert von Burn, Abt von Gengenbach und Bischof von Speyer, erwirkte von Kaiser Karl IV. (1346 - 1378), dessen Vertrauter er war, für die Stadt die Verleihung der Gerichtshoheit. So hält Wolfgang Mössinger das Jahr 1366 für den Abschluß der Entwicklung Zells vom klösterlichen Dorf zur Stadt »in des Reiches Schutz und Schirm«.
Zell nahm um 1800 als Reichsstadt im Reichsstädtekollegium des Reichstags die 33. und auf der Städtebank des Schwäbischen Kreistags die letzte Stelle ein (Nüske). Zum Territorium der Stadt gehörten auch die Landstäbe Biberach, Nordrach sowie Ober- und Unterentersbach. Das 1718 auch endgültig als reichsunmittelbar anerkannte Tal Harmersbach bildete vor seiner Abtrennung mit der Reichsstadt eine Einheit. Die Stadt war wiederholt verpfändet. Anfangs des 16. Jahrhunderts löste Maximilian I. - ausgenommen das Tal Harmersbach - die Pfandschaft für das Reich aus. Der damalige Pfandherr, der Straßburger Bischof, hatte das Tal an einen Straßburger Bürger versetzt. Erst 1689 erfolgte durch Kaiser Leopold I. die Auslösung dieser Afterpfandschaft (Karl Siegfried Bader, Südwesten).