Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Obertsrot

In Silber zwischen drei gefüllten blaubesamten Rosen (1:2) zwei schräggekreuzte blaue Flößerhaken mit nach außen gekehrten Spitzen, das Ganze umschlungen von einem geknoteten blauten Seil.

Das einer Urkunde von 1601 angehängte Siegel mit der Umschrift S. DES GERICHTS ZV OBERTZROT zeigt im Wappenschild zwei von einem Seil umschlungene gekreuzte Flößerhaken. 1722 ließ das Gericht ein neues Siegel stechen. Die Umschrift lautet SIGILLVM DES GERICHTS ZVE OBERENZVEROTH. Der von Rankenwerk umgebene Wappenschild zeigt neben den gekreuzten Flößerhaken drei Rosen. Dem Vollmachts-Formular zur Gemeindshuldigung von 1811 ist ein aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammendes Siegel beigedrückt. Es zeigt im ovalen, barock verzierten gekrönten Wappenschild die gekreuzten Haken, die Umschrift lautet DORFF OBERZROTH. Auch in den seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gebrauchten Farbstempenl erscheinen die Flößerhaken, freilich in etwas abgewandelter Gestalt. Im Herbst 1900 entschied sich die Gemeinde für die Darstellung im Gerichtssiegel von 1601. Im März 1901 wurden die neuen Dienstsiegel mit diesem Wappen in Gebrauch genommen.
1959 beantragte der Gemeinderat die Verleihung des Rechts zur Führung eines Wappens, das neben den Symbolen der Murgflößerei aus dem ältesten Gerichtssiegel auch die drei Ebersteiner Rosen des Siegels von 1722 enthält. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Erlass vom 18. August 1959 der Gemeinde Obertsrot das Recht zur Führung des eingangs beschriebenen Wappens und einer Flagge in den Farben „Blau-Weiss (Blau-Silber)“ verliehen.