Baden-Wuerttemberg

Landkreis Freudenstadt

In Gold (Gelb) ein linksgekehrter balzender, rot bewehrter schwarzer Auerhahn auf schwarzem Ast.

Am 3. September 1973 hat das Innenministerium Baden-Württemberg dem Landkreis Freudenstadt das Recht verliehen, ein Kreiswappen zu führen.

Die Hauptfarben Schwarz und Gold spielen auf die altwürttembergischen Wappenfarben an. Der Auerhahn, ein einmaliges Motiv in der Heraldik der Landkreise, bezieht sich auf den Schwarzwald und insbesondere auf die einstigen fürstlichen Jagdreviere im Gebiet des Kreises.

Das Wappen des Landkreises ist eines der ältesten Wappen aller Amtskörperschaften in Deutschland. Am 28.08.1926 entschied sich der damalige Bezirksrat für den von dem Kunstmaler Kurt Gläsche aus Stuttgart vorgelegten Wappenentwurf. Der Vorschlag, den balzenden Auerhahn in das Wappen aufzunehmen, kam von der Archivdirektion Stuttgart. Im gleichen Jahr entstand auch der für die damalige Zeit sehr stattliche Bau II des Bezirkskrankenhauses. Für diesen wollte man ein repräsentatives Zeichen haben. Das Wappen wurde für das Glasfenster dieses Erweiterungsbaues angefertigt. Für Heraldiker ist es überraschend, dass der Auerhahn außerordentlich selten als Wappentier auftaucht. Bekannt ist er nur als Wappensymbol in der Gemeinde Seewald, Landkreis Freudenstadt.


Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landkreises Freudenstadt finden Sie auf dieser Wappenübersicht.