Baden-Wuerttemberg

Stadt Tengen

In Rot ein aufgerichtetes silbernes Einhorn.

Die heutige Stadt Tengen ist aus drei selbständigen Siedlungen entstanden: Tengen-Dorf, Tengen-Stadt und Tengen-Hinterburg.

Die Herrschaft Tengen, bestehend aus Tengen-Stadt, Tengen-Dorf, Kommingen, Wiechs, Kirchstetten, Haslach, Schlauch, halb Uttenhofen und einem Teil des schaffhausischen Ortes Büttenhard, wurde 1534 mit der Landgrafschaft Neuenburg vereinigt, 1663 von Erzherzog Sigismund Franz von Österreich an Fürst Johann Weikard von Auersberg verkauft und 1664 zur gefürsteten Grafschaft erhoben. Durch die Rheinbundakte kam 1806 die Landeshoheit über die Grafschaft an das Großherzogtum Baden, das von dem Fürsten von Auersberg 1811 noch käuflich dessen in der ehemaligen Grafschaft gelegene Liegenschaften und Gebäude erwarb. Tengen-Hinterburg gehörte zur Herrschaft Blumenfeld und wurde mit dieser 1806 badisch.

Tengen (Dorf, Stadt und Hinterburg) gehörten bis 1811 zu dem Amt Tengen, sodann bis zu dessen Auflösung (1857) zum Amt Blumenfeld. Seit 1857 befand sich der Amtssitz in Engen, seit der Aufhebung des Bezirksamts Engen (1936) zählt Tengen zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Konstanz.

Auf Anordnung des Direktoriums des Seekreises wurden 1818 die Gemeindeverwaltungen Tengen-Stadt, und Tengen-Dorf vereinigt. Das Dorf stellte drei, die Stadt zwei Gerichtsmänner, Tengen-Stadt war seit Erlaß der Gemeindeordnung von 1831 ein sogenannter „Nebenort“ der Gesamtgemeinde Tengen. Nach Verhandlungen, die schon 1822 begonnen hatten, erging am 12. April 1876 „das Gesetz, die Auflösung der Gemeinde Tengenhinterburg betreffend“, dessen einziger Artikel lautete: „Die Gemeinde Thengenhinterburg im Amtsbezirk Engen wird als selbständige Gemeinde behufs ihrer Vereinigung mit der Gemeinde Thengen aufgelöst.“ Mit Erlaß des Ministeriums des Innern Nr. 5815 vom 24. April 1876 wurde angeordnet, daß Tengenhinterburg als besonderer Ort in die Gesamtgemeinde Tengen eintritt. Auf 1. Januar 1925 wurde der Nebenort Tengen-Stadt mit der Gemeinde Tengen zu einer einfachen Gemeinde vereinigt Auf den gleichen Zeitpunkt wurde die abgesonderte Gemarkung Haslach (Haslacherhof) von der Gemeinde Wiechs abgetrennt und der Gemeinde Tengen zugewiesen. Mit Urkunde vom 7. Mai 1952 hat die badische Staatsregierung der Gemeinde die Stadtrechte verliehen.

König Rudolf I. bestätigte 1291 den Bürgern zu Tengenhinterburg die Abhaltung eines Marktes und gewährte ihnen die Freiheiten der Stadt Dießenhofen. In dem Siegel der städtischen Siedlung Thengen-Hinterburg an einer Urkunde von 1396 findet sich ein Löwe, zwischen dessen Vorder- und Hinterpranken als Beizeichen ein Ring. Die Umschrift lautet S. CIVIVM. IN. TENGEN (SIEGEL DER BÜRGER IN TENGEN). Das gleiche Bild kehrt wieder 1471 im Siegel an zwei Urkunden, ausgestellt von Hans Egkhart von Büßlingen, der im Namen des Burkhard Vestner, Vogts daselbst, von wegen der Herren von Bodman und Jungingen ein Urteil wegen des Vutenhofes zu Büßlingen fällt: „Und des alles zue Urkund, so ist diser Brief von Gerichts wegen und nach Urteil besigelt mit der hindern Statt zue Tengen anhangendem Insigel“. Von der Siegelumschrifl ist nur noch S. CIVIVM IN TENGE zu erkennen, es ist dies jedoch ein anderer Stempel als der 1396 verwendete. Es handelt sich bei dem Löwen im Siegel von Tengen-Hinterburg wohl um den habsburgischen Löwen, dem als Beizeichen, als sogenannte Brissure, ein Ring zugefügt ist. Ähnlich gestaltet sind Siegel und Wappen der Stadt Aach im Hegau, die neben dem Löwen als Beizeichen zwei Sterne führt. Nach dem Erwerb von Tengen-Hinterburg durch den Deutschen Orden (1488) führte die Gemeinde anscheinend kein Siegel mehr. 1531 wird eine von Klainhans Gruber, Vogt zu Tengen in der hindern Burg ausgestellte Urkunde mit dem Siegel des Mainauer Komturs Sebastian von Stetten versehen. Das von den Bürgern der Gemeinde Tengen-Hinterburg am 15. August 1811 unterzeichnete Huldigungsprotokoll ist nicht besiegelt. Offenbar hat die Gemeinde bis zu ihrer Aufhebung 1876 kein eigenes Siegel geführt.

Von Tengen-Dorf und Tengen-Stadt sind keine älteren Siegel nachzuweisen. Das Protokoll der von den Bürgern 1811 abgelegten Huldigung ist „wegen Abgangs des Gemeindesiegels legalisiert“ durch die Amtskanzlei Tengen. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts führte die Gemeinde einen ovalen Farbstempel, der eine Garbe, von einem Blütenkranz umgeben, und die Umschrift GEMEINDE THENGEN zeigte. 1875 siegelt die Gemeinde mit einem querovalen Stempel, der die gleiche Darstellung zeigt, die Umschrift lautet BURGER MEISTER AMT THENGEN. Seit etwa 1885 besaß die Gemeinde einen runden Farbstempel, der eine Getreidegarbe zeigt (Umschrift: BÜRGERMEISTERAMT THENGEN).

Im November 1905 schlug das Generallandesarchiv der Gemeinde vor, das Wappen der Herren von Tengen (in Rot ein silbernes Einhorn) als Gemeindewappen anzunehmen. Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag zugestimmt und im Januar 1902 Stempel mit dem neuen Wappen beschafft.