Baden-Wuerttemberg

Ortsteil Köndringen

In gespaltenem Schild vorn in Gold ein roter Schrägbalken, hinten in Blau ein goldener Ring, darüber ein silbernes Rebmesser mit goldenem Griff.

Das Gericht der markgräflich-badischen Gemeinde Köndringen war 1761 besetzt mit einem Vogt, zwei Stabhaltern (davon einer aus Landeck) und neun Richtern. Zur Ausfertigung der gerichtlichen Urkunden war ein Gerichtsschreiber angestellt.
Das Siegel von Vogt und Gericht zu Köndringen, das an Urkunden von 1542 bis 1567 nachzuweisen ist, zeigt im einfachen gespaltenen Wappenschild vorn den badischen Schrägbalken, hinten die Dorfzeichen von Köndringen, Rebmesser und Ring. Ein späteres Siegel, nachzuweisen von 1609 bis 1677, zeigt das eben erwähnte Wappen in reich verziertem Schild. Ein drittes Siegel, wohl im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts gestochen, findet sich an Urkunden von 1758, es war noch 1811 in Gebrauch. Der Vogt Jakob Engler beurkundete damit das von den Einwohnern zu Köndringen und Landeck unterzeichnete Vollmachts-Formular zur Gemeindshuldigung. Um 1844 beschaffte die Gemeinde ein ovales Prägesiegel mit der fehlerhaften Umschrift BURG. MEIST. AMZ. KOENDRIGEN. Das Wappen ist dem Siegel aus dem 18. Jahrhundert nachgebildet. Sehr vergröbert erscheint das Wappen in einem um 1880 angefertigten Farbstempel mit der Umschrift GEMEINDE SIEGEL KONDRINGEN. Das Generallandesarchiv empfahl daher im November 1906, bei der Neugestaltung des Gemeindewappens auf die älteren Belege zurückzugreifen. Dieser Empfehlung und den vom Generallandesarchiv vorgeschlagenen Wappenfarben stimmte der Gemeinderat im November 1913 zu.