Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Unterschüpf

In Blau ein bärtiger Mannesrumpf, bekleidet mit einem in den rosenbergischen Farben Rot-Silber gehaltenem Gewand. Auf dem Kopf ein rot-silberner Wulst mit fliegenden Bändern, in der Rechten drei Rosen in den Farben Rot-Silber-Rot an langen grünen Stielen und in der Linken einen goldenen Spaten mit silbernem Stiel haltend.

Unterschüpf besaß schon im 15. Jahrhundert ein eigenes Dorfgericht. Als am 18. April 1498 die Gemeinde den Prokurator Hans Bezinger zum Vertreter ihrer Interessen in der wegen des Üttingshofs entstandenen Streitsache bestellte, baten Schultheiß Heinrich Hawgh und die Schöffen des Gerichts die Junker Michel von Rosenberg und Balthasar Stieber um Besiegelung der ausgestellten Vollmachtsurkunde. Auf Bitten des Ritters Albrecht von Rosenberg verlieh am 9. November 1562 Kaiser Ferdinand der Gemeinde neben der Berechtigung zu einem Wochen- und zwei Jahrmärkten auch das Recht zur Führung eines Wappens. Die Beschreibung des Wappens in der Verleihungsurkunde lautet:

Ain plawen oder lasurfarben schilt. In Mitte desselben ain Mannspildt ohne fueß erscheinendt in ainem enngen Layb Rock, nach lenngs mit sechs strichen also abgeteilt, das der erste hindter, dritte vnnd Fünnffte sampt dem vordern Ermel Rot oder Rubin, vnnd anndere drey taill sampt dem hindtern Ermel weiß oder Silberfarb sein. In seiner Linckhen bey dem Helm oder Stil, so gelb ist, vber sich ain schorn oder Schaufel, in der rechten hanndt aber ain Rosenstingl mit vier Rosen, deren aine gelb, die annder plaw, dritte weiß vnnd vierte rot ist, halttendt. Auf seinem haubt ain rot vnnd weiß gewundtnen pausch mit zwayen zurückh fligenden pinnenden habend. Auf dem Schilt ain Stechhelm beederseits mit Roter oder Rubin vnnd weißer oder sylberfarber Helmdeckhen getziert, darauf abermallen aines Mannspildt ohne fueß mit khlaidung abtailung vnnd allem annderm inmassen der vndten im Schilt gestalt vnnd geschaffen. Alß dann dieselben wappen vnd Clainot inmitte ditz gegenwürttigen vnnsers Kaiserlichen briefs gemalet vndt mit farben aigentlichen außergestrichen sein zu irem Marckht Insigel von newen verlihen vnd gegeben.

Schultheiß vnnd das gantz ehrbar Gericht in Marck Flecken Vnderschüpf besiegelten mit ihrem Gerichtssiegel, in das die Umschrift SIGILL VM. DES GERICHTZS VNDERSCHVIPF eingraviert war, nicht nur die von der Gemeinde selbst ausgestellten Urkunden, sondern auf entsprechendes Ansuchen der anderen Schüpfergrundgemeinden auch deren Urkunden. Auch das von den Einwohnern am 16. August 1811 unterschriebene Vollmachts-Formular zur Gemeinds-Huldigung wurde mit diesem Siegel beglaubigt. Etwa von 1830 bis 1888 verwendete die Gemeinde ein Lacksiegel mit der Umschrift GR. BAD. BÜRGERMEISTERAMT UNTERSCHÜPF mit dem heutigen Wappen, doch mit stehender Figur. Auch der anschließend bis 1923 benützte Farbstempel zeigt einen stehenden Mann, jedoch über die Brust gekreuzt in der Rechten einen Kreuzstab und in der Linken einen in einer Schlaufe endenden Stab haltend.

Das Generallandesarchiv schlug 1923 der Gemeinde die Wiederaufnahme des von Kaiser Ferdinand verliehenen Wappens vor, wobei freilich, um das Wappen deutlicher darstellen zu können, auf eine der vier Rosen verzichtet werden sollte. Diesem Entwurf gab der Gemeinderat am 7. Januar 1923 seine Zustimmung.