Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Willstätt

In Rot ein durchgehendes goldenes Leistenkreuz, auf dessen linkem Balken ein linksgewendeter, wachsender silberner Schwan, die beiden rechten und der linke untere Winkel damasziert.

Das Wappen der Gemeinde Willstätt zeigt ein goldenes Leistenkreuz auf rotem Grund. Während drei der durch das Kreuz geviertelten Felder mit schwarzen Wolfsangeln (evtl. Flößerhaken) verziert sind, zeigt das rechte obere Feld einen silbernen Schwan. Der Schwan erinnert an das Lichtenberger Oberwappen; Konrad III. von Lichtenberg ist 1288 als bischöflich straßburgischer Lehensherr Willstätts bezeugt.
Die Wappenfarben beruhen auf einem Vorschlag des Generallandesarchiv von 1912. Am 22. November 1984 hat das Landratsamt Ortenaukreis der Gemeinde Willstätt das Recht verliehen, eine Flagge in den Farben Gelb-Rot zu führen.

Willstätt, gehörte bis 1803 zur Grafschaft Hanau Lichtenberg.
Das Amt Willstätt umfasste die Gerichte Auenheirn, Eckartsweier, Hesselhurst, Kork, Legelshurst, Sand und Willstatt. Von den 19 Gemeinden und Höfen, die 1440 in diesem Amtsverband zusammengefasst waren, existierten 1805 nur noch 11, da Schweighausen, Dachshurst, Schönhurst und Sitzenhofen ausgegangen, Bolzhurst mit Legelshurst und Hundsfeld mit Eckartsweier vereinigt worden und Marien und 1/4 von Kittersburg nur vorübergehend dem Amt zugeteilt waren. Der Amtssitz wurde im 18. Jahrhundert nach Kork verlegt, doch behielt man die Bezeichnung „Amt Willstätt" bis 1805 bei. Das älteste bekannte Siegel (an einer Urkunde von 1444) trägt die Umschrift S. OPIDI. IN WILLSTETTEN und zeigt das heutige Wappen. Ab 1577 sind die Siegel als Gerichts Siegel bezeichnet. Von 1581-1900 ist das Dorfzeichen -ein Wolfsangel- mit dem Schwanenrumpf im Siegelbild dargestellt, zeitweilig, wie für 1811 belegt, erscheint ein zweiter Schwanenrumpf im rechten unteren Feld. Die Farbgebung erfolgte 1901; die Damaszierung ist schon in den ältesten Siegeln vorhanden und wurde deshalb beibehalten.