Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Grundsheim

Unter silbernem Schildhaupt in Rot ein am linken Schildrand aus silberner Wolke hervorbrechender silbern gerüsteter Rechtarm, mit der silbern gerüsteten Hand eine silberne Tulpe an schräglinkem grünen Stengel mit zwei grünen Blättern haltend.

Im Jahre 1930 legte die Gemeinde das nur durch ein Schildhaupt vom vierten Feld des gräflich-bissingen-nippenburgischen Wappens unterschiedene bildkennzeichen fest. Die Freiherren und späteren Grafen von Bissingen-Nippenburg besaßen Grundsheim von 1636 bis 1789.
Flagge: Weiß-Rot (Silber-Rot).