Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Iffezheim

In Silber ein gestürzter schwarzer Anker, beheftet mit einem schräg links liegenden roten Ruder.

Im Jahre 1598 hängen die „ersamen und beschaydenen schultheiß und richtere zu Yffißheim ... deßelbigen fleckhens aygen insigill an eine Urkunde.

Das Siegel zeigt in einem halbrunden Wappenschild einen gestürzten Anker, dahinter ein schräggelegtes Ruder. Die Umschrift lautet sigillum ville uffisheim (= Siegel des Dorfes Iffezheim). Dieses Siegel ist auch im 17. Jahrhundert nachzuweisen.

Anker und Ruder deuten auf die Lage der Gemeinde am Rhein hin. Mit der Rheinüberfahrt zwischen Iffezheim und der auf dem linken Rheinufer liegenden, bis 1796 badischen Gemeinde Beinheim waren gewöhnlich Iffezheimer Bürger gegen Entrichtung einer Abgabe belehnt. 1872 trat die Gemeinde das Rheinüberfahrtsrecht mit allen Einrichtungen und Geräten an die Großherzogliche Wasser- und Straßenbauverwaltung ab, wenig später wurde der Fährbetrieb wegen mangelnder Rentabilität eingestellt.

Im 19. Jahrhundert erscheint in den beiden Farbstempeln und dem Prägesiegel der Gemeinde ein nicht eindeutig zu bestimmendes Zeichen. Möglicherweise handelt es sich um das Ortszeichen, das anstelle des in Vergessenheit geratenen Wappens in den alten Siegeln aufgegriffen wurde.

Nachdem im Sommer 1900 die Gemeinde die Ausarbeitung eines historisch begründeten Wappens beantragt hatte, regte das Generallandesarchiv die Wiederaufnahme des seit dem 16. Jahrhundert belegten Wappens an. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung im Dezember 1900. Die Tingierung des Ruders, das zunächst „natürliche Farben“ bekommen hatte, wurde anlässlich der Herausgabe des Wappenbuches des Landkreises Rastatt 1966 gemäß den heraldischen Regeln berichtigt.