Baden-Wuerttemberg

Ortsteil Schmieheim

In Silber auf grünem Boden zwei grüne Tannen mit schwarzem Stamm, dazwischen schwebend eine gestürzte rote Pflugschar.

Seit dem Jahre 1610 zeigte das Schmieheimer Wappen oder Ortssiegel den in Silber gehaltenen aufgerichteten Bock im roten Schild. In jener Zeit besaßen die Erben Ludwig Bocks, Friedrich, Hans und Jakob, die Herrschaftsrechte. Die Wappen oder Siegel der Gemeinden des früheren Amtsbezirks Lahr, dem Schmieheim samt dem Ettenheimer Raum seit 1924 zugehörte, wurden 1899/1900 mit Zugrundelegung der vorhandenen und aus alter Zeit stammenden Wappen und Siegel neu bestimmt. Da viele Wappen in bezug auf die geschichtlichen Verhältnisse nicht den gestellten Anforderungen entsprachen, wurde sämtlichen Kreisgemeinden eine Neubeschaffung vorgeschlagen. Schmieheim lehnte das alte Wappen, den springenden Bock, ab und wählte dafür den silbernen Schild zwei Tannen auf grünem Boden, in der Mitte oben eine kleine Pflugschar. Damit waren Ackerbau und Forstwirtschaft symbolisiert.

Auf Vorschlag des Generallandesarchivs hat der Gemeinderat von Schmieheim am 11. März 1899 beschlossen, die schon um die Mitte des 19. Jahrhunderts im Siegel geführten Symbole (zwei Tannenbäume, zwischen ihnen schwebend eine gestürzte rote Pflugschar) in das Gemeindewappen zu übernehmen. Bei dieser Gelegenheit wurden vom Gemeinderat die Wappenfarben bestimmt.

Nach der heraldischen Farbregel ist die Farbe Braun als Mischfarbe in einem Wappen nicht erlaubt. Auf Vorschlag des Generallandesarchivs Karlsruhe, für die Stämme der Tannen die korrekten Farben Grün oder Schwarz zu wählen, hat sich der Ortschaftsrat von Schmieheim am 31. Januar 2005 für die Farbe Schwarz entschieden.