Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Weingarten (Baden)

In Silber an einem grünen Rebast mit zwei Blättern eine blaue Traube.

Das 985 erstmals in der schriftlichen Überlieferung auftauchende, aber wesentlich ältere Weingarten war vom 14. Jahrhundert bis 1803 kurpfälzisch und dem Oberamt Bretten zugeordnet. Nach dem Anfall an Baden gehörte es über 100 Jahre zum Amtsbezirk Darlach und seit 1924 zum Amtsbezirk und späteren Landkreis Karlsruhe.

Matthäus Merian vermerkt 1645 zu Weingaren: „ein sehr weinreicher Ort, davon er vielleicht den Nahmen hat“. Nicht nur der Name, sonden auch das Wappen der Gemeinde bezieht sich „redend“ auf den Ortsnamen. In seiner heutigen Gestalt geht es auf einen Entwurf des Generallandesarchivs vom Jahre 1901 zurück, seine Tradition beginnt jedoch bertis im 16. Jahrhundert.

Einer Urkunde des Jahres 1504 ist zu entnehmen, dass Schultheiß, Gericht, Räte und Gemeinde des Dorfs Wyngartten noch kein eigenes Siegel führten. 1526 wird erstmals das Gerichtssiegel Weingartens angekündigt, es ist aber an der betreffenden Urkunde nicht mehr erhalten. Man wird jedoch annehmen können, das es sich schon um dasselbe Siegel handelte, welches als Verschluß eines Briefes dann aus dem Jahre 1554 vorliegt. Innerhalb der Umschrift „S. wingarten an der bergstrass“ enthält der Stempel einen Halbrundschild, der als Wappenbild eine aus einem Zweig nach oben wachsende Weintraube zeigt.

Zum Ende des 16. Jahrhunderts taucht ein Siegel auf, in dem das Wappenbild um zwei Weinblätter links und rechts der aufrecht stehenden Traube bereichert und der Schild stark verschnörkelt ist. Zwei weitere, diesem Siegel sehr ähnliche Stempel, von denen der größere seit 1614, der kleinere seit 1750 nachzuweisen sind, waren bis ins 19. Jahrhundert in Gebrauch und befinden sich noch im Besitz der Gemeinde. Sowohl die Anordnung der Umschriften (S+WEINGARTEN+AN+DER+BERGSTRASEN o.ä.), als auch die verzierte Schildform, aus denen Oben und Unten nicht leicht zu erkennen sind, führten schon im 18. Jahrhundert dazu, dass die Siegel an den Urkunden, den zahlreichen Berainen und anderen Schriftstücken, verkehrt herum, dass heißt mit nach unten hängender Traube, angebracht wurden. In der ursprünglichen Form, also mit der Traube nach oben, findet sich das Wappen jedoch auch in der einzigen erhaltenen Darstellung außerhalb der Siegel: am alten Taufstein des 17. Jahrhunderts in der katholischen Kirche.

Der Irrtum mit der hängenden statt nach oben gerichteten Traube verfestigte sich allmählich, denn Widder meldet 1786: „Das ordentliche Dorfgericht führet in seinem Siegel einen herab hängenden Trauben im silbernen Felde“. Und in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts wurde die das ursprüngliche Wappenbild auf den Kopf stellende, der natürlichen Stellung der Weintraube freilich entsprechende Darstellung schließlich amtlich: In dem nach dem Anfall Weingartens an Baden angeschafften Siegel mit der Umschrift KURBAD.WEINGARTEN - der badische Monarch Karl Friedrich führte zwischen 1803 und 1806 den Titel Kurfürst - befindet sich ein ovaler, von einem Kurhut gekrönter, gespaltener Schild, dessen vorderes Feld eine an einem Zweig mit zwei Blättchen hängende Weintraube ziert. Im hinteren Feld fand der badische Schrägbalken Aufnahme. Die beiden im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts benützten Farbstempel enthielten die Weintraube ebenfalls zwischen zwei Blättern hängend, allerdings ohne Wappenschild.

In dieser Stellung, jedoch in der Zeichnung den Siegeln des 17. und 18. Jahrhunderts angeglichen, wurde die Traube vom Generallandesarchiv für den oben erwähnten Wappenentwurf herangezogen, mit dem sich die Gemeinde einverstanden erklärte.

Im Jahre 1933 legte der Gemeinderat die Flaggenfarben Blau-Weiß-Grün fest. Gemeindewappen und -flaggen, die vor Inkrafttreten der deutschen Gemeindeordnung von 1935 geführt wurden, dürfen beibehalten werden, auch wenn nach den heute in Baden-Württemberg geltenden Bestimmungen nur zweibahnige Flaggen verliehen werden können.