Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Grosselfingen

In von Silber und Schwarz geviertem Schild im ersten Feld zwei rote Zickzackbalken, im vierten Feld eine blaue Taube auf blauem Nest sitzend.

Der Ort war in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts mit der Herrschaft Haimburg als hohenbergisches Lehen in zollerischem Besitz. Der von Silber und Schwarz gevierte Zollernschild bildet deshalb die Grundlage des Gemeindewappens. In dessen erstem Feld erinnert eine vereinfachte Darstellung des Wappens der Herren von Bubenhofen an deren von 1428 bis 1522 belegte Ortsherrschaft. In diese Zeit führt das „ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen" seinen Ursprung zurück. Auf dieses und den Kampf um den „Sommervogel", der in der örtlichen Fastnachtstradition eine große Rolle spielt, soll das Symbol der nistenden Taube im vierten Feld hinweisen. Das Wappen wurde am 13. Januar 1949 vom Innenministerium Württemberg-Hohenzollern verliehen.

Quelle: Die Beschreibung des Wappens wurde dem landeskundlichen Informationssystem Baden-Württembergs LEO-BW (www.leo-bw.de) entnommen und stammt aus der Publikation „Kreis- und Gemeindewappen in Baden-Württemberg“ (hg. v. der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, 4 Bde., Stuttgart 1987).