Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Sasbachwalden

In gespaltenem Schild vorne in Blau eine bewurzelte silberne (weiße) Tanne, hinten in Silber (Weiß) eine blaue Weintraube mit grünem Blatt und Stengel.

Sasbachwalden bildete früher mit Obersasbach, Sasbach und Sasbachried das Gericht Sasbach. Diesem oblag die Ausstellung und Besiegelung von wichtigen Beurkundungen für anfallende Rechtsgeschäfte wie beispielsweise bei Grundstücksveränderungen oder Festschreibungen finanzieller Art.
Nach der Aufhebung des Gerichtsverbandes Sasbach (1809) benötigte man zu Sasbachwalden ein eigenes Siegel, „das allen Urkunden der Gemeinde … den nach Maßgabe des Inhalts geeigneten öffentlichen Glauben gibt“. So kamen damals im 9. Jahrhundert Farbstempel mit der Buchstabenkombination SW, überragt von einer Krone, in Verwendung. Dieses Wappen ist in einem Verzeichnis jenen Jahrhunderts eigens bestätigt und fand in dieser Art auch Aufnahme in das große Schild mit all den Wappen des Großherzoglichen Amtsbezirkes Achern bei dem dort anno 1855 erstellten Leopoldsdenkmal. Die Komposition mit den Buchstaben SW und der Krone findet sich ebenfalls in einem Prägesiegel des 19. Jahrhunderts mit der Umschrift ORTSSCHULRATH SASBACHWALDEN.

In den 1870er Jahren findet ein ovales Siegel Verwendung, in dessen Mitte die beiden Buchstaben SW von einer Krone überragt sind. Die ausführlich gehaltene Inschrift ist wegen der Enge des zur Verfügung stehenden Raumes beide Male gekürzt und lautet im oberen Feld GEMEINDE SIEG, während sich unten gar SASBACH WD findet.

Bei dem ab den 1880er Jahren verwendeten nunmehr runden Stempel reicht erneut der Platz nicht aus. So lautet hier die umrahmende lnschrift: GEMEINDE SASBACHWALD.

Nachdem im November 1904 die Beschaffung neuer Dienstsiegel erforderlich geworden war, wollte man anstelle des bisher verwendeten Wappens, auf dem nur die Buchstabenkombination des Ortsnamens verzeichnet ist, einen Entwurf für einen „wissenschaftlich und geschichtlich wichtigen, künstlerisch ausgeführten Siegel“. Das Generallandesarchiv schlug deshalb vor, unter Weglassung der bisher verwendeten Buchstaben folgendes Wappen anzunehrnen: „In Blau ein silberner Dreiberg, darauf eine goldene Krone, aus welcher eine Tanne in natürlicher Farbe hervorwächst.“ In seiner Antwort bat der Gemeinderat, „den Entwurf dahin abzuändern, daß unter Weglassung der Tanne die Krone in den oberen Teil des Feldes verlegt und darunter an Stelle des Dreibergs eine dem ein Wahrzeichen der Gemarkung Sasbachwalden bildenden Brigittenschloß ähnliche Ruine angebracht werde“. Ein dementsprechendes Siegel wurde angefertigt und im März 1905 von der Gemeinde in Gebrauch genommen.

Als im Jahre 1949 ein neuer Siegelstempel notwendig wurde, verzögerte sich die Anschaffung. Eine Überprüfung des bisher gebräuchlichen Gemeindesiegels durch das Badische Generallandesarchiv ergab nämlich, daß „dasselbe in heraldischer Beziehung zu Beanstandung Anlaß gibt, namentlich in Bezug auf die Gestaltung des Siegelbildes. Selbst bei wenig gebrauchten Siegelstempeln ist dasselbe oft kaum erkennbar“. Die Gemeinde ließ von einem namentlich nicht genannten Kunstmaler - es war dies Conrad Kayser - einige Entwürfe anfertigen, die jedoch das Generallandesarchiv „für Wappen als nicht verwendbar erklärte“. Gemäß dem Wunsch der Gemeindeverwaltung auf schwerpunktmäßige Aufnahme der „Burgruine Hohenrod (Brigittenschloß) in das Wappen“, schIug das GeneralIandesarchiv folgende zwei heraldische Ausgestaltungen vor:
„A: in Silber, auf einem grünen Dreiberg, eine Burgruine in natürlichen Farben;
B: in Silber, auf einem blauen Dreiberg, eine Burgruine in natürlichen Farben.“
Allerdings zeigte sich, daß die Darstellung der Ruine, selbst wenn dies sehr vereinfacht geschieht, vom künstlerischen Standpunkt nicht befriedigen konnte. So ließ das Bürgermeisteramt am 30. April 1955 wissen, daß man nicht absolut darauf Wert lege, daß die Burgruine Hohenrode in das Wappen aufgenommen wird, da „der Charakter unserer Gemeinde auch anderweitig herausgestellt werden könnte. Wir weisen hierbei darauf hin, daß unsere Gemeinde einen Waldbesitz von ca. 700 ha hat, eine Weinbaugemeinde ist und eine bekannte Dreifaltigkeitskirche hat“, woraus sich wohl „ein dauerhaftes und ansprechendes Ortssiegel bilden“ ließe.

Das GeneralIandesarchiv riet im Schreiben vom 10. Mai 1955 von der Verwendung der Kirche im Wappenschild ab, da schon etliche badische Gemeinden eine solche im Wappen führten und damit auch zuvieI Platz beansprucht werde, daß andere Embleme nicht mehr genügend hervortreten könnten. Gleichzeitig ergingen diese Vorschläge:
„a) im gespaltenen Schild heraldisch links (d.h. vom Beschauer aus rechts) eine blaue Weintraube mit grünem Blatt und braunem Stengel auf silbernem Grund, heraldisch rechts eine silberne Tanne auf blauem Grund.
b) in geteiltem Schild eine blaue Weintraube mit zwei grünen Blättern und braunem Stengel auf silbernem Grund, im Schildfuß ein silberner Bach auf blauem Grund“.

Der erstgenannte Entwurf fand Zustimmung beim Gemeinderat und wurde von diesem im Juni 1955 in Auftrag gegeben.

Auf diesbezüglichen Antrag wurde der Gemeinde Sasbachwalden mit Erlaß des Innenministeriums Baden-Württemberg Nr. IV 31/43 Sasbachwalden / 1 vom 2. November 1956 das Recht verliehen zur Führung einer Flagge in den Farben „Weiß - Blau (Silber-Blau)“ und des wie folgt beschriebenen Wappens:
„In gespaltenem Schild vorne in Blau eine bewurzelte silberne (weiße) Tanne, hinten in Silber (Weiß) eine blaue Weintraube mit grünem Blatt und Stengel.“