Baden-Wuerttemberg

Stadt Külsheim

In Blau ein goldener Dreischalenbrunnen mit ausfließendem silbernem Wasser.

Die Brunnenstadt Külsheim, von dem Grafen Rudolf II. von Wertheim am 3. April 1292 dem Erzbistum Mainz käuflich überlassen, erhielt am 23. Dezember 1292 von König Adolf von Nassau die gleichen Rechte wie die Stadt Frankfurt. Im 14. und 15. Jahrhundert teils als Pfand, teils als Lehen in Händen verschiedener Geschlechter, fiel Külsheim nach der sogenannten Külsheimer Fehde zwischen den Grafen von Wertheim und den Herren von Wittstadt durch Schiedsspruch des Pfalzgrafen bei Rhein 1480 endgültig an Kurmainz zurück. 1803 kam die Stadt unter die Landeshoheit des Fürsten von Leiningen und fiel 1806 an das Großherzogtum Baden.

Külsheim war Sitz eines kurmainzischen Amts. 1299 wird Henricus Nidecker als Vogt zu Külsheim erwähnt. Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts war das Amt Külsheim zuständig für die Stadt Külsheim sowie die Dörfer Eiersheim, Hundheim, Richelbach und Uissigheim. Zur Cent Külsheim gehörten 1668 neben den Amtsgemeinden noch die Dörfer Ebenheid, Gamburg, Nassig, Neunkirchen, Sonderriet und Steinbach, die Hälfte von Grünenwört und 14 Höfe. Durch die neue Amtseinteilung im Kurfürstentum Mainz wurde 1782 das Amt Külsheim als Amtsvogtei dem Oberamt Bischofsheim unterstellt. Unter dem Fürstentum Leiningen wurde Külsheim standesherrliches Amt. Am 4. Dezember 1810 wurde Külsheim zum Sitz des vereinigten Amts Külsheim-Hartheim erklärt, doch ehe die Vereinigung wirksam werden konnte, wurde Külsheim wieder von Hartheim getrennt. Schließlich (auf 23. Dezember 1813) wurde das Amt Külsheim aufgelöst: Külsheim, Eiersheim und Uissigheim kamen zum Amtsbezirk Tauberbischofsheim, Hundheim zum Amtsbezirk Wertheim.

Die Stadt beantragte in den Jahren 1830 bis 1833, freilich ohne Erfolg, die Wiedererrichtung des Amtes Külsheim. Dagegen konnte sie nach zwölfjährigen Bemühungen die Lostrennung vom Bezirksamt Tauberbischofsheim und die Zuteilung zum Bezirksamt Wertheim auf 12. Juli 1864 erreichen. Seit der Aufhebung des Bezirksamts Wertheim durch das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 zählt Külsheim zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Tauberbischofsheim.

Zu Külsheim gehört der Hof Wolferstetten, jahrhundertelang Streitobjekt zwischen dem Erzstift Mainz und dem Hochstift Würzburg. 1832 wurde der Hof der Stadt in polizeilicher Hinsicht unterstellt und auf 1. Juli 1924 Külsheim einverleibt.
Am 3. Oktober 1950 verlieh der Präsident des Landesbezirks Baden der damaligen Gemeinde Külsheim erneut die Stadtrechte, die ihr durch die Gesetze von 1921 und 1935 entzogen worden waren.

Das älteste Siegel der Stadt von 1299 zeigt das Brustbild eines Bischofs, die Rechte zum Schwur erhoben, in der Linken das Evangelium emporhaltend. Die Umschrift lautet: SIGILLVM OPIDI IN KVLLISHEIM (= Siegel der Stadt Külsheim). Dieses schöne alte Siegel mußte wohl noch im 14, Jahrhundert durch das Hlerrschaftswappen, das Mainzer Rad, ersetzt werden. Das Siegel an der von der Stadt für Erzbischof Adolf I. am 11. März 1373 ausgestellten Huldigungsurkunde zeigt das achtspeichige Mainzer Rad ohne Schild. Die Umschrift lautet: S. CIVITATIS IN CVLINSHEYN. Der zugehörige Stempel befindet sich im Besitz der Stadt. Das kleinere Stadtsiegel, in dem das Mainzer Rad in den Schild gestellt wurde, hat die Umschrift S. CIVITATIS KVLSHEIM. Es ist von 1477 bis 1634 nachzuweisen. Ein reichverziertes Siegel mit dem Mainzer Rad (ohne Schild) beschaffte sich die Stadt 1677. Es war noch 1705 im Gebrauch. Die Umschrift ist auf dem erhaltenen Abdruck unkenntlich.

Über das Siegelrecht der Stadt gibt das „Külsheimer Jurisdictionalbuch“ von 1688 Aufschluß:
Siglung gemeiner Sachen undt Uhrkundten. In soviel dieser Posten ahnbelangt, sigelt
die Statt die Geburthsbrieff, Attestationes undt dergleichen,
ein Keller die Lehrbrieff undt waß sonsten im Ampt die Notturft erfordert,
ein Centhgraf die Haubtverschreibungen undt Obligationen in der Statt, sodann Kauffbrieff, welche biss undt über 100 Gulden erstreckhen.

Nach Errichtung der Amtsvogtei durften die von Stadt- und Amtsvogt, Stadt- und Vogtschreiber und Rat der Stadt Külsheim ausgestellten Geburtsbriefe nicht mehr mit dem Stadtsiegel beglaubigt werden. Sie tragen das Vogteiamtssiegel, das im gekrönten Schild das Mainzer Rad zeigt.

Nach dem Anfall an das Fürstentum Leiningen beschaffte sich die Stadt ein neues Siegel. Es zeigt im gespaltenen Schild vorne die drei Großbuchstaben K. (2:1) und hinten drei Adler (2:1) aus dem leiningenschen Wappen. Die Umschrift lautet: DER STATT KVLSHEIM 1805. Dieses Siegel ist an dem von den Einwohnern am 14. August 1811 unterschriebenen Vollmachts-Formular zur Gemeinds-Huldigung überliefert.

Seit etwa 1836 erscheint in den Farbstempeln des STADTMAGISTRATS KÜLSHEIM und der STADTGEMEINDE KÜLSHEIM in verschiedenen Ausführungen das heutige Wappen, ein Brunnen. Daneben benutzte die Stadt noch 1866 einen Siegelstempel mit der Inschrift STADT GEMEINDE KÜLSHEIM.

Bei der Überprüfung, Neugestaltung und Farbgebung des Wappens durch das Generallandesarchiv wünschte die Stadt am 22. April 1898 ausdrücklich die Beibehaltung des Brunnens, des Wahrzeichens der „Brunnenstadt“.


Zur Stadt Külsheim gehören folgende Stadtteile.
Eiersheim, Stadtteil
Hundheim (Külsheim), Stadtteil
Steinbach (Külsheim), Stadtteil
Steinfurt (Külsheim), Stadtteil
Uissigheim, Stadtteil

Eine Übersicht dieser Stadtteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.