Baden-Wuerttemberg

Ortsteil Stegen

(vor 1975)

In gespaltenem Schild von Gold (Gelb) und Grün geteilt, hinten in Blau ein steigender goldener (gelber) Hirsch.

Stegen besteht aus den Ortsteilen Stegen, Weiler, Ober- und Unterbirken und Rechtenbach. Die Gemeinde erhielt ihren Zuschnitt erst im 19. Jahrhundert. Stegen selbst hatte zusammen mit Unteribental und einem Hof in Rechtenbach die Herrschaft Weiler gebildet, die, seit Ende des 14. Jahrhunderts als österreichisches Lehen, im Besitz verschiedener Adelsfamilien war. Ober- und Unterbirken sind erst Ende des 17. Jahrhunderts auf gerodetem Herrschaftsland entstanden. Die letzten Grundherren waren die Freiherrn und späteren Grafen von Kageneck, nachdem der vorderösterreichische Statthalter Johann Friedrich von Kageneck 1702 mit der Herrschaft belehnt worden war. Nach dem Anfall der Herrschaft Kageneck an Baden wurde Stegen 1810 zunächst dem Stabsamt St. Peter und 1819 dem Landamt Freiburg zugeteilt. 1827 erfolgte die seit Jahrzehnten von Unteribental betriebene und 1805 schon einmal verfügte Trennung von Stegen und Unteribental in zwei selbständige Gemeinden. Der größte Teil von Rechtenbach hatte dagegen zum Gebiet des Klosters St. Peter gehört. Die Vogtei über den Ort besaßen zeitweise (bis 1417) die Schnewlin von Landeck. Nach der Säkularisierung der Abtei wurde Rechtenbach der Gemeinde Eschbach zugeschlagen und 1890 schließlich mit Stegen vereinigt.

Die gemeinsame Huldigungsliste der grundherrlichen Orte Stegen und Unteribental von 1811 ist unbesiegelt. Vor der endgültigen Trennung von Ibental und Stegen führte der Vogt von Stegen ein schmuckloses Schriftsiegel. Die Inschrift des einzigen bisher bekannten, nicht deutlichen Abdrucks lautet wohl VOGT STEGEN. Bald nach ihrer Verselbständigung benutzte die Gemeinde einen Farbstempel, der in einem Wappenschild das „redende“ Bild eines Steges über einen Bach, darüber die ineinander verschlungenen Initialen ST zeigte.

Anläßlich der Revision der Gemeindesiegel schlug das Generallandesarchiv jedoch ein Wappen vor, das an frühere Herrschaftsverhältnisse erinnern sollte und das die Gemeinde im Februar 1899 annahm. Das vordere, geteilte Feld des Schildes entspricht dem Wappen der Schnewlin, das hintere Feld soll das Wappen des Klosters St. Blasien sein. Da St. Blasien niemals Rechte oder Besitz in Stegen hatte, kann nur eine Verwechslung mit St. Peter vorliegen. Das Versehen des Heraldikers des Archivs blieb unbeanstandet, so dass Stegen seither ein zur Hälfte falsch begründetes und dazuhin eigentlich nur auf Rechtenbach bezogenes Wappen führte. Den Hirsch sollte man also besser als ein Symbol für die Lage der Gemeinde im Schwarzwald ansehen.

Die st. petrische Vogtei Rechtenbach führte zu Ende des 18. Jahrhunderts ein Siegel, das nach dem Muster der Siegel aller Vogteien des Klosters gestaltet war und auf dem Fronablösungsvertrag zwischen St. Peter und seinen Vogteien von 1788 überliefert ist. Unter der Umschrift GEM. (= Gemeinde) RECHTENBACH enthält der von Pflanzenranken umgebene ovale Schild aus einem Boden, vielleicht auch („redend“) aus Wasser wachsend einen Baum oder eine hohe Pflanze und zu deren beiden Seiten die Initialen S.P. (= St. Peter) und die gekreuzten Petersschlüssel.