Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Ailingen

In gespaltenem Schild vorn in Silber (Weiß) ein nach unten gekehrter grüner Apfelbaumzweig mit zwei roten Äpfeln, hinten in Grün ein silberner (weißer) Kirchturm mit Staffelgiebel.

Wappen waren seit jeher Eigentums- und Erkennungszeichen, die zur Kenntlichmachung eines Besitzes, in unserem Falle eines städtischen Besitzes, gebraucht wurden.
Ein Wappen für die Gemeinde Ailingen kann nur in neuerer Zeit entstanden sein, denn vor 1825 gab es keine Gemeinde Ailingen. Die Dienstsiegel der Gemeinde Ailingen führten, wie bei vielen anderen Gemeinden, das Württembergische Staatswappen. Erst im Jahre 1930 wurde vom Württembergischen Staatsarchiv in Stuttgart erstmals der Vorschlag für ein eigenes Gemeindewappen gemacht. Jener Vorschlag bezog sich ganz auf den Obstbau. Er wurde von der Gemeindeverwaltung nicht weiter verfolgt. Als aber nach dem zweiten Weltkrieg die Gemeinden sich mehr auf ihre Selbständigkeit besannen, kam auch der Wunsch nach einem eigenen Gemeindewappen wieder auf. In der Gemeindeordnung für Württemberg vom 14.3.1947 wurde bestimmt: Die Gemeinden führen ihre bisherigen Wappen und Farben. Das Staatsministerium kann Gemeinden das Recht verleihen, Wappen und Farben zu führen. Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom Jahre 1955 wurde für die Wappenverleihung das Innenministerium zuständig.
Schon bald nach Erscheinen der Gemeindeordnung von 1947 trat die Firma Dochtermann in Stuttgart mit der Frage an die Gemeinde heran, ob sie ein eigenes Wappen führen wolle. Diese Firma hat auch in den Archiven von Stuttgart und Ludwigsburg kein altes Wappen von Ailingen feststellen können. Die Firma Dochtermann, eine private Firma für Wappenkunst, machte auch einen Vorschlag für ein Gemeindewappen, das sich auf den Obstbau bezog. Auch dieser Vorschlag wurde von der Gemeindeverwaltung nicht weiter verfolgt.
Erst nachdem das Landratsamt im Jahre 1956 die Anregung für ein eigenes Ortswappen gab, hat sich die Gemeinde mit dem Hauptstaatsarchiv in Stuttgart in Verbindung gesetzt. Bei der Neubildung eines Gemeinde-wappens sucht man zuerst nach einem vorhandenen Wappen des Ortes oder eines früheren Ortsherrn. Nun kennen wir wohl aus dem 12. Jahrhundert Herren von Ailingen, aber deren Wappen ist nicht bekannt. Das Staatsarchiv machte nun zuerst einen Vorschlag mit einem Kirchturm und einem Bär, welcher auf die früheren Verbindungen mit St. Gallen hinweisen sollte. Da die Gemeinde jedoch im Wappen gerne den Obstbau dargestellt hätte, wurde auf diesen Wunsch Rücksicht genommen.
Nach verschiedenen Abänderungen wurde vom Innenministerium am 7. Dezember 1961 (Nr. IV 31/14 Ailingen 1) der Gemeinde Ailingen das Recht verliehen, das folgende Wappen und die Flagge Grün-Weiß zu führen:
In gespaltenem Schild vorn in Silber (Weiß) ein nach unten gekehrter grüner Apfelbaumzweig mit zwei roten Äpfeln, hinten in Grün ein silberner (weißer) Kirchturm mit Staffelgiebel.
Umschrift des Dienstsiegels: Gemeinde Ailingen - Landkreis Tettnang
Deutung: Apfelbaumzweig weist auf den umfangreichen Obstbau der Gemeinde hin, der Turm auf die Dorfkirche.
In diesem Wappen verbindet sich Gegenwart mit der Vergangenheit. Der Apfelzweig zeigt uns, daß der Obstbau ein Haupterwerbszweig der heutigen Bewohner ist. Der Turm als Wahrzeichen der Gemeinde führt uns in die Vergangenheit, da Ailingen als eine der ältesten Pfarreien das kirchliche Zentrum für einen weiten Umkreis bildete.