Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Au

Gespaltener Schild, vorne von Gold (Gelb) über Grün geteilt, hinten von Schwarz-Silber (Weiß) einundzwanzigfach geschacht.

Mit Urkunde vom 29. März 1965 verlieh das Innenministerium Baden-Württemberg in Stuttgart der Gemeinde Au, Landkreis Freiburg, nach § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (Ges.Bl. S. 129) »das Recht, eine Flagge in den Farben »Grün-Gelb (GrünGold)« und ein wie oben beschriebenes Wappen zu führen.

Darin kommt die lange Bindung der Gemeinde Au an die Schnewlin und an die Freiherrn von Baden sinnfällig zum Ausdruck.

Die Entscheidung des Innenministeriums war mit Gutachten des Generallandesarchivs in Karlsruhe vom 14.9.1964 folgendermaßen begründet worden:
“Die Gemeinde Au, Landkreis Freiburg, hat im 19. Jhdt. zwei verschiedene Siegel nebeneinander geführt. Das erste Siegel der Gemeinde Au einst und jetzt zeigte eine gestürzte Pflugschar, das andere Siegel eine Sense und eine Pflugschar schräggekreuzt. Im Jahre 1899 hat das Generallandesarchiv der Gemeinde vorgeschlagen, ein neues Wappen zu führen. Au war früher im Besitz der Snewelin von Weiher. Der letzte Grundherr war der Freiherr von Baden. Der Gemeinderat hat ein aus den Wappen dieser beiden Familien kombiniertes Wappen als Gemeindewappen angenommen und sich im August 1899 bei dem Karlsruher Graveur Klett einen entsprechenden Farbdruckstempel fertigen lassen.

Ob und wie lange dieser Stempel Verwendung fand, ist nicht mehr feststellbar. Im Jahre 1938 wurde bei einer Siegelüberprüfung festgestellt, daß wieder das Siegel mit der gestürzten Pflugschar aus dem 19. Jhdt. Verwendung fand. Der Gemeinderat der Gemeinde Au hat nunmehr beschlossen, das im Jahre 1899 von der Gemeinde angenommene Wappen zu führen. Das Wappen wird wie folgt beschrieben: Gespaltener Schild, vorne von Gold über grün geteilt, hinten von Schwarz-Silber einundzwanzigfach geschacht. Die Teilung von Gold über Grün ist dem Wappen der SneweIm von Weiher entnommen, das Schach ist das Wappen der Freiherrn von Baden.

Dieses Wappen ist heraldisch einwandfrei dargestellt und historisch begründet. Gegen die Verleihung des Rechts zur Führung dieses Wappens sowie einer Flagge in den Farben Grün-Gold (Gelb) werden seitens des Generallandesarchivs keine Bedenken erhoben.“