Baden-Wuerttemberg

Landkreis Tübingen

In Silber an schräggestelltem schwarzem Speer eine dreilatzige rote Fahne.

Das Kreiswappen wurde durch Kreisratsbeschluss vom 21. März 1955 angenommen. Es zeigt an schräggestelltem Speer eine dreilatzige Fahne. Diese stellt die Königsgerichts- bzw. Blutgerichtsfahne der Tübinger Pfalzgrafen in der ältesten Trageart am Fahnenspeer dar, wie sie zur Zeit der Belehnung der Grafen von Tübingen mit der Pfalzgrafschaft üblich war. Die heraldische Kombination des Metalls Silber (Hintergrund) mit der Farbe Rot (Fahne) ist dem Wappen der Grafen von Hohenberg entnommen und sollen an den ehemals hohenbergischen Besitz im Landkreis Tübingen erinnern.

Für die Außendarstellung verwendet der Landkreis Tübingen nahezu ausschließlich folgendes aus dem Wappen entwickelte Signet („Logo“):
Logo Landkreis Tübingen


Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landkreises Tübingen finden Sie auf dieser Wappenübersicht.