Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Tuningen

In Silber eine schwarze Dornenschrägleiste, von der beiderseits eine rote Rose mit goldenem Butzen und grünen Spitzen an schwarzem Stiel abhängt.

Der Abdruck eines Gemeindesiegels 1817 zeigte eine Tanne und während des ganzen 19. Jahrhunderts hatte Tuningen kein Wappen. Erst im Jahre 1910 schlug die königlich württembergische Archivdirektion der Gemeinde vor, das schöne Wappen des ehemaligen Ortsadels, der Maier von Tuningen, als Gemeindewappen zu übernehmen.
Angehörige dieses ursprünglich als Verwalter des st.-gallischen Klosterbesitzes in Tuningen („Klostermaier“) wirkenden Geschlechts wurden später auch Bürger zu Villingen, wo ein Konrad der Tuninger 1380 - 87 als Schultheiß und 1384 als Bürgermeister vorkommt. Er siegelt mit einem schräggeteilten Wappen mit zwei aus der Teilung hängenden Rosen; doch dürfte hier ein Irrtum des Siegelstechers vorliegen, denn auf einem Siegel seines Vaters Heinrich ist statt der Schrägteilung eine Schrägleiste zu sehen.
Die Darstellung wechselt. Die Farben des Wappens der „Tuninger“ oder „Dunninger“ sind unbekannt, da Siegel ja nur eine plastische Darstellung zeigen. - Im amtlichen Vorschlag von 1910 waren Farben nicht erwähnt worden. - Ohne Farben aber kein Wappen! - Doch stieß sich anscheinend niemand daran, und das „Wappen“ wurde so angenommen und geführt.
Auch 1930 kamen in einem amtlichen Schriftwechsel über das Tuninger Wappen noch keine Farben vor. - Erst 1937 erscheinen in der Darstellung einer Rottweiler Kunstwerkstätte die heutigen Farben, die vermutlich damals schon so üblich waren. Schließlich bestätigte die Archivdirektion 1956 diese Farbgebung. Damit war sie erstmals amtlich festgelegt.
Der „Rosenast“ wurde übrigens erst ab Mitte der Dreißigerjahre als Dornenschrägleiste gezeichnet, vorher war er meist glatt. Bei der Bestätigung erscheint er sehr stark gekerbt und wird in der Folge meist als „angehackt“ angesprochen. Doch darf man diese Übertreibung, die wohl durch die Kleindarstellung für die Gemeindestempel erforderlich schien, nicht als maßgeblich für die Blasonierung (= Wappenbeschreibung) ansehen, denn selbstverständlich handelt es sich weiterhin um einen Rosenzweig, der hier mit „Dornen“ (eigentlich Stacheln) besetzt darzustellen wäre.
Übrigens führt seit 1952 die Rottweiler Kreisgemeinde Dunningen ein ganz ähnliches Wappen. Es spielt hier die Unsicherheit der Zuweisung der Familie Tuninger (Thuninger, Dunninger, Taininger usw.) zu den beiden Orten Tuningen (früher Daininga, Thainingen, Thuningen ...) und Dunningen (früher Tunninga, Tunningen, Tuningen ...) mit.
Klaus Schnibbe