Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Oberried

In Rot ein silbernes (weißes) Einhorn.

Das Tal „ob dem Ried" wurde im frühen 12. Jahrhundert besiedelt: Besitz des Klosters St. Peter in „Oblrrieth“ wird zu Beginn des 13. Jahrhunderts Im Rotulus Sanpetrinus genannt. Vorwiegend besaß aber das Kloster St. Gallen alte grundherrliche Rechte, die allmählich in adelige Hände übergingen. Die Herren von Tengen, ein im westlichen Hegau beheimatetes Geschlecht, übertrugen 1237 ihren sanktgallischen Lehenbesitz im Oberrieder Tal den Nonnen von Günterstal unter der Bedingung, dort ein Kloster zu errichten.

1252 übernahmen die Wilhelmiten die klösterliche Niederlassung der Zisterzienserinnen. Noch im Laufe des 13. Jahrhunderts konnte das Kloster durch Schenkung, Kauf oder Tausch nahezu die gesamten Grundrechte im Oberrieder Tal, St. Wilhelmer Tal und Hofsgrund erwerben, so daß ihm hier fortan eine bestimmende Rolle in der Geschichte Oberrieds und des St. Wilhelmer Tals zukam. 1266 ist auch in Freiburg ein Priorat der Wilhelmiten bezeugt. Im Gleichen Jahr soll Johannes von Urberg ein neues Priorat in Oberried gegründet haben. Dabei hat es sich wohl nicht um eine Wiederbesiedlung des Klosters Maria Kron in Oberried, das weiterbestanden haben dürfte, sondern eher um die Neugründung einer Art Expositur im St. WilhelmerTal gehandelt. 1507 wurden die Priorate der Wilhelmiten „im Wald“ und in Freiburg erneut vereinigt und das Kloster in Oberried aufgegeben. Die Niederlassung in St. Wilhelm blieb möglicherweise noch bis zum Dreißigjährigen Krieg bestehen. Die Kastvogtei über das Kloster Oberried und St. Wilhelm übten zunächst die Schnewlin aus, von 1496 an lag die Vogtei über Oberied bei der Stadt Freiburg (bis 1681), über St. Wilhelm bei Österreich. Als das Priorat Freiburg nach dem Anfall der Stadt an Frankreich 1679 dem Festungsbau zum Opfer gefallen war, siedelten die Wilhelmiten nach Oberried um, wo man 1682 bis 1688 Kirche und Konventsgebäude neu errichtete, die heute noch das Ortsbild beherrschen. 1725 wurde das Priorat der Abtei St. Blasien einverleibt, die nun die Oberrieder grundherrlichen Rechte ausübte.

1806 fiel Oberried an Baden, das Kloster wurde aufgelöst, die Gemeinde dem Landamt Freiburg II und 1819 dem vereinigten Amt Freiburg (seit 1939 Landratsamt) zugeteilt. Veränderungen im Umfang der Gemeinde ergaben sich 1824 durch die Trennung des St. Wilhelmer Tals, das zu einer selbständigen Gemeinde wurde, am 1. April 1936 durch die Eingliederung der bis dahin selbständigen Gemeinde Weilersbach, des Hanisenhofs (ehemals Gemeinde Burg und des Helmlehofs (ehemals Gemeinde Dietenbach) und schließlich am 1. Oktober 1974 durch die Eingemeindung von Hofsgrund, St. Wilhelm und Zastler.

Der Schenkung an die Wilhelmiten im Jahre 1252 stimmten die villani (d.h. die Gemeinde) von Oberried und dem zugehörigen Vörlinsbach zu, was auf eine besondere Rechtsstellung der Bauern gegenüber der Grundherrschaft hinweist. Im Dingrodel von 1296, der 1395 erneuert und 1504 und 1510 ergänzt wurde, waren die Rechte niedergelegt. Darin werden die Lehensbauern des Klosters als freie Leute bezeichnet.

Den ersten Beleg eines Gemeindesiegels findet man gleichwohl erst auf dem Fronablösungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem st. blasianischen Priorat Oberried aus dem Jahre 1784. Das Siegel trägt die Umschrift UOGT V.G.OBERIED (= Vogt und Gemeinde oder Gericht Oberried) und zeigt eine von zwei Sternen beseitete Pflugschar. Ein weiterer Stern ist am oberen Siegelrand zwischen dem das Siegelfeld begrenzenden Perlstab und dem Wort UOGT angebracht. Die Pflugschar dürfte als Ortszeichen zu deuten sein.

Die Huldigungsliste von 1811 ist lediglich vom amtierenden Vogt Andreas Reeß mit seiner Unterschrift bekräftigt und nicht besiegelt. Weitere Gemeindesiegel wurden wohl erst nach 1831, dem Jahr des Inkrafttretens der ersten badischen Gemeindeordnung, angeschafft. Der Prägestempel mit der Umschrift BÜRGERMEISTERAMT OBERRIEDT zeigt einen von Zweigen umrankten Denkmalssockel, auf dem ein Löwe mit dem badischen Wappenschild in den Vorderpranken steht. Dieses merkwürdige, auch von den Gemeinden Heuweiler und Wasenweiler zeitweilig verwendete Siegelbild, entsprang wohl eher der Laune eines Stempelschneiders als dem Bedürfnis nach einem für die Gemeinde zutreffenden Zeichen. - Die beiden im Verlauf des 19. Jahrhunderts gebrauchten Farbstempel, deren älterer zwischen 1858 und 1873 nachzuweisen ist, zeigten in einem Wappenschild unter den lnitialen OR des Ortsnamens ein querliegendes Sensenblatt oder Pflugsech und darunter drei (2 : 1) Sterne oder Blümchen. Es besteht sicher ein Zusammenhang in der Bildwahl zwischen dem Vogtssiegel des 18. Jahrhunderts und diesen Farbstempeln. Vielleicht diente das Vogtssiegel sogar als Vorlage für die späteren Stempel, indem man die drei als reines Schmuckelement dienenden Sterne und das Pflugsech/Senseneisen in Abwandlung der Pflugschar neu kombinierte.

Diese häufig vorkommenden und daher wenig charakteristischen Motive fanden nicht Eingang in das Gemeindewappen. Auf Vorschlag des Generallandesarchivs beschloß die Gemeinde vielmehr im Jahre 1899, das Wappen der 1592 ausgestorbenen Grafen von Tengen als Gemeindewappen zu übernehmen.


Zur Gemeinde Oberried gehören folgende Ortsteile.
Hofsgrund, Ortsteil
St. Wilhelm, Ortsteil
Weilersbach, Ortsteil
Zastler, Ortsteil

Eine Übersicht dieser Ortsteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.