Bayern

Markt Zell a. Main

In Silber wachsend der hl. Laurentius in blauer Tunika mit goldenem Nimbus in der Rechten die grüne Siegespalme in der Linken den blauen Rost haltend.

Im Gemeindearchiv der Marktgemeinde Zell a. Main ist in dem Sammelakt zur Verleihung des Gemeindewappens u.a. folgendes zu finden:

Die Akte beginnt mit der Antwort aus dem Bayr. Hauptmünzamt in München vom 29.04. 1929 an den Marktgemeinderat Zell a. Main. Darin wird dem Marktgemeinderat mitgeteilt, dass der Markt Zell a. Main „nicht zu jenen Gemeinden (gehört), die ein eigenes Wappen besitzen.“ Und, dass die Genehmigung zur Führung eines solchen Wappens durch eine Eingabe beim Staatsminister des Innern zu erwirken sei. Die Gemeinde wird an das Hauptstaatsarchiv München verwiesen, um Fragen historischer Art beantwortet zu bekommen. Auf dem Schreiben ist handschriftlich eine entsprechende Frage des damaligen Bgm. Ettlinger vom 10.05.1929 zu lesen, die sich an das Bayerische Hauptstaatsarchiv in München richtete. Aus dieser geht hervor, dass die Gemeinde beabsichtigte, (also wohl erstmalig) die Genehmigung für ein Ortswappen zu erhalten. Sie fragt im HStA an: „Da noch Unklarheit besteht, welcher Art dieses Wappen sein soll, bitten wir Sie um gefl. Auskunft, welche historische Ereignisse, die auf unseren Ort Bezug haben, bei der Auswahl unseres Wappenbildes geeignete Verwendung finden könnten …, Marktgemeinderat gez. Ettlinger.“ In einem Schreiben des Bayerisches Hauptstaatsarchiv in München vom 5. Juni 1929 wird dem Zeller Marktgemeinderat mitgeteilt, dass das Hauptstaatsarchiv ermitteln konnte, dass im Würzburger Staatsarchiv ein Siegel aufbewahrt wird, das „als Siegelbild den hl. Laurentius mit Roste zeigt“. Das HStA empfiehlt, Herrn Prof. Otto Hupp in Schleissheim um eine Wappenskizze zu bitten. Doch die Unternehmung stockt.

1949 begegnet das nächste Schreiben des damaligen Bürgermeisters (wohl Ludwig Seufert) vom 25. Oktober 1949 an das Bayerische HStA. Aus dem Schreiben wird deutlich, dass das im Staatsarchiv Würzburg vorliegende Siegel des bischöflichen würzburgischen Gerichtes Zell aus dem Jahre 1757 als Grundlage für das Zeller Ortswappen genommen und der Münchener Kunstmaler, Graphiker und Heraldiker Emil Werz (1885-1957) mit der Ausarbeitung des Wappens beauftragt wurde. Der bekannte Heraldiker Otto Hupp (1859-1949), der neben vielen anderen Wappen 1923 auch das Wappen für den Freistaat Bayern schuf, war am 31. Januar 1949 in Oberschleißheim gestorben.

Die Blasonierung des Wappens, also die heraldisch korrekte Beschreibung, auf deren Grundlage dann die Ausgestaltung vorgenommen wurde, findet sich in der Akte erstmalig auf dem Anschreiben des Bayerisches Hauptstaatsarchives vom 1. März 1950 an den Zeller Marktgemeinderat. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv unterstützte weiterhin den Wunsch der Marktgemeinde nach einen Ortswappen und schlägt nach Rücksprache mit dem Kunstmaler Emil Werz folgende Blasonierung vor: „In Silber wachsend der hl. Laurentius in blauer Tunika mit goldenem Nimbus, in der Rechten die grüne Siegespalme, in der Linken den blauen Rost haltend“. Als Hauptfarben schlägt es Weiß-Blau vor, die „gleichzeitig die heutige Staatszugehörigkeit der Gemeinde treffend versinnbilden“. Es wird dort auch klar, dass das Siegel des bischöflichen würzburgischen Gerichtes Zell inzwischen durch Kriegswirren verloren gegeben werden musste, man aber mit Bezug zu dem o.g. Schreiben vom 5. Juni 1929 davon ausging, dass der Hl. Laurentius und der Rost darauf zu sehen waren.

Die Akte enthält dann nachstehende positive und aussagekräftige Stellungnahme des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München vom 16. Mai 1950 zu dem vorgelegten Entwurf von Kunstmaler Emil Werz, mit dem sie die Motivwahl wie auch die Ausgestaltung begründet und lobt. (Die dort erwähnte Wappenskizze und Durchschlag ist leider nicht in der Akte erhalten):
Unter Bezugnahme auf das Schr. Nr. 330 vom 1.3.50 im gleichen Betreff nimnt das Bayer. Hauptstaatsarchiv zu dem vorgelegten Entwurf für ein Wappen der Marktgemeinde Zell a. Main (Lkr. Würzburg) gutachtlich Stellung wie folgt:
Zell am Main nimmt nicht nur durch seine heutige industrielle Bedeutung, sondern auch durch seine reiche, insbesondere an das im Hochmittelalter hier gegründete Prämonstratenserkloster geknüpfte Geschichte einen wichtigen Platz unter den unterfränkischen Märkten ein. Diese Tatsache in Verbindung mit der in letzter Zeit stark angestiegenen Einwohnerzahl rechtfertigt grundsätzlich die Verleihung eines gemeindlichen Wappens.
Wie eine Nachforschung der Bayer. Archivverwaltung im. Jahre 1929 ergab, hat das fürstbischöflich würzburgische Gericht Zell bereits im Jahre 1757 im Dienstsiegel ein Wappenbild, und zwar den hl. Laurentius mit dem Rost, geführt. Auch das Siegel des Kath. Pfarramts Zell weist dasselbe Bild, den Heiligen mit Buch und Rost, auf. Die Siegelführung dürfte vielleicht schon in das 16. Jahrhundert zurückreichen, da 1586 vom Fürstbischof vvon Würzburg dem Gericht und der Gemeinde Retzbach (Ofr.) ein Wappen verliehen wurde, das ebenfalls den Hl. Laurentius (mit Rost und Siegespalme) zeigt; Retzbach führt seitdem unverändert dieses Wappen im Siegel, unter Hinzufügung des aufgelegten Würuburgischne Stifts- und Bischofswappens.
Zur Unterscheidung des neuen Wappens der Marktgemeinde Zell vom Siegel des kath. Pfarramtes Zell einerseits und vom Wapen des Marktes Retzbach (Lkr. Karlstadt) andererseits wurde der Hl. Laurentius mit Rost und Siegespalme (statt mit dem Buch) bezw. in anderer Farbenzusammenstellung im Entwurf wiedergegeben. Bei der Wahl der Farben konnte- man umso freier vorgehen, als ältere farbige Abbildungen eines Wappens von Zell nicht vorhanden sind.
Auf Grund eines Vorschlages des Bayer. Hauptstaatsarchivs sieht der Entwurf daher vor: "In Silber wachsend der hl. Laurentius in blauer Tunika mit goldenen Nimbus, in der rechten die grüne Siegespalme, in der Linken den blauen Rost haltend." Die Hauptfarben Weiß und Blau des Wappens sollen zugleich die heutige Staatszugehörigkeit des Marktes zu Bayern symbolisieren.
Die künstlerische Ausführung des Entwurfes durch den akademischen Kunstmaler Emil Werz in München entspricht in jeder Hinsicht den zu stellenden Bedingungen: Mit der Verleihung des Wappens wird die Marktgemeinde Zell ein schönes, geschichtlich begründetes und heraldisch gut wirkendes Wahrzeichen erhalten.
Nach den geltenden Bestimmungen sind zwei farbige Abbildungen des Wappens und der (in der Anlage übermittelte) Durchschlag des vorstehenden Gutachtens ders Bayr. Hauptstaatsarchivs dem Antrag der Marktgemeinde auf Verleihung eines eigenen beizufügen, welcher auf Dienstwege über Landratsamt ünd Regierung von Unterfranken dem Bayer. Staatsministerium des Innern zur Genehmigung vorzulegen ist.
Da die Bayer. Archivverwaltung bereits durch den KünstIer selbst die gem. Ausf. Anw. Ziff. 2c) zu § 11 DGO. an sie abzuliefernden Belegstücke des Wappenentwurfes erhalten hat, erübrigt sich für den Marktgemeinderat die Übersendung weiterer Skizzen nach Verleihung des: Wappens. Die. vorgelegte Zeichnung wird anbei zurückgegeben.“


Die Verleihung des Wapens erfolgte mit Urkunde vom 29.6.1950 durch das Bayrische Staatsministerium des Innern.