Bayern

Markt Wallerstein

Geteilt; oben in Rot ein gestürzter, unten in Gold ein aufrechter silberner Sparren, die mit den Spitzen an der Teilungslinie zusammenstoßen.

Die Verleihung des Wappens 1567 durch die Grafen von Oettingen-Wallerstein ist urkundlich zwar nicht belegt, aber anzunehmen. Aus dem gleichen Jahr stammt auch das älteste erhaltene Siegel mit der Umschrift S. DES MARCKHS ZV WALLERSTAIN. Abgebildet ist ein sitzender Engel, der das Wappen im Halbrundschild hält. Eine farbige Zeichnung von 1811 macht aus den Gewandfalten Helmdecken und einen kleinen Schild, der ein verschlungenes W für Wallerstein zeigt. im Jahr 1818 wird dem Ort wie anderen Ruralgemeinden auch, das Recht der Wappenführung entzogen. Auf seine Bitten hin wird es ihm 1835 wieder genehmigt. Die Farben sind in dieser Zeit falsch angegeben, erst der Heraldiker Otto Hupp korrigierte diese Anfang des 20. Jahrhunderts. Wallerstein erhielt 1500 von Kaiser Maximilian I. das Marktrecht verliehen. Dies musste allerdings wegen des älteren Rechts der nahe gelegenen Reichsstadt Nördlingen 1508 widerrufen werden. Die Grafen von Oettingen besaßen seit dem Mittelalter alle Rechte im Ort. Die Linie Oettingen-Wallerstein hat den Ort vor rund 1000 Jahren zur Residenz bestimmt. Das Wappen zeigt daher die oettingischen Feldfarben Rot und Gold sowie den Sparren, der ebenfalls aus dem Wappen der Oettinger stammt.

Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Homepage des Hauses der Bayerischen Geschichte (www.hdbg.eu/gemeinden/index.php/wappenkunde) entnommen.