Bayern

Markt Rennertshofen

In Silber ein aufsteigender roter Fuchs.

Sichtbares äußeres Zeichen für einen Markt war nicht nur eine Befestigung, durch die zugleich der Raum innerhalb des Marktes als eigener Rechts- und Friedensbereich nach außen abgegrenzt wurde und die zugleich auch der Verteidigung des Gemeinwesens gegen feindliche Angriffe diente, sichtbares äußeres Zeichen war auch das Marktsiegel. Ein solches führte der Markt Rennertshofen nachweislich schon im Jahre 1344, als der Markt zusammen mit drei Adelspersonen eine Urkunde für den Rennertshofener Bürger Chunrad den Kellner besiegelte.

Das an einer Urkunde vom 11. März 1345 hängende Marktsiegel zeigt einen fast senkrecht gestellten Fuchs im Dreiecksschild. Sechs verschiedene Marktsiegel aus dem 15. bis 18. Jahrhundert zeigen übereinstimmend die gleiche Wappenfigur, jedoch ist die Farbe dieses Wappens erst sehr spät überliefert.

Heute führt der Markt Rennertshofen folgendes Wappen:
In Silber ein aufsteigender roter Fuchs.

Gemäß § 19 des Geschäftsregluativ für Landgemeinden von 1818 verlor auch Rennertshofen das Recht der Wappenführung.
Als das Reskript (Erlass) vom 22.03.1836 diese wieder gestattete, zählte der damals zum Rezatkreis (=Mittelfranken) gehörige Markt zu jenen Gemeinden, die sich sofort für die Wiederannahme ihres alten Wahrzeichens erklärten.

Das damals gefertigte mangelhafte Siegel, die Bürgermeistermedaille und Kramers Abbildung (entgegen dem richtigen Text!) ermöglichten den Trugschluss, bei der Wappenfigur handle es sich nicht um einen Fuchs, sondern um ein laufendes Pferd ("Renner", in grotesker Ableitung vom Ortsnamen in dessen neuerer Schreibweise).