Bayern

Stadt Töging am Inn

In Silber (Weiß) zwischen zwei aus blauen Wasserwellen aufzuckenden roten Blitzen ein senkrecht stehendes grünes Bronzeschwert.

Dem Bayer. Hauptstaatsarchiv München waren Vorschläge zur Gestaltung eines neuen Wappenwahrzeichens auf ortsgeschichtlicher Basis nicht möglich, da der Ort, der schon um das Jahr 1050 als „Teginingun“ (Salzburger Urkundenbuch I,242) bezeugt ist, in seiner Geschichte keine in die heraldische Formensprache übertragbaren Ereignisse aufweist. Töging a. Inn gehört zu den wichtigsten Fundplätzen für bronzezeitliche Denkmäler in Südbayern. Seit über 40 Jahren werden in der Gemeindeflur laufend Überreste dieser vorgeschichtlichen Siedlungsperiode ans Tageslicht gebracht, darunter Bronzeschwerter von hohem künstlerischen Wert. Als eines der schönsten bisher bekannten Stücke überhaupt muss das zuletzt gefundene Schwert bezeichnet werden. Dieses, in der gebotenen heraldischen Stilisierung, als Wappenbild zu übernehmen ist eine originelle und im Interesse der Heimatkunde begrüßenswerte Lösung.
Das Siedlungsbild der bis dahin unbedeutenden Landgemeinde änderte sich seit 1921 durch die Errichtung des Innkraftwerkes und der ausgedehnten Aluminiumfabrik. Der Ort ist dadurch groß und bekannt geworden, die Einwohnerzahl stieg sprunghaft an. Anstelle von heraldisch nicht verwertbaren Wiedergaben von Industriegebäuden und dgl. hat man nach dem Vorschlag des Sachbearbeiters des Bayer. Hauptstaatsarchives, Archivrat Dr. Stadler, zur Versinnbildlichung von Wasserkraft, Strom und Industrie erstmals in der bayerischen Gemeindeheraldik zwei aus den Wassern (des Inns) aufsteigende Blitze gewählt. Die Verbindung dieser beiden Zickzacklinien mit der Geraden des dazwischenstehenden Schwertes ist künstlerisch geglückt. Eine Überfüllung mit vielen einzelnen Symbolen wurde so vermieden, die heraldischen Farbenregeln sind gewahrt.

Durch die Wahl der Farben Silber (Weiß) und Blau wird schließlich an die frühere Eigenschaft Tögings als landesherrliche Hofmark erinnert. Das neue Wappen zeichnet sich durch Klarheit, Einmaligkeit und Beziehungsreichtum aus. Die künstlerische Wirkung ist vorzüglich.

Auf Grund dieser Beurteilung durch das Bayer. Hauptstaatsarchiv hat die Regierung von Oberbayern mit Entschließung vom 18. Mai 1955 das Wappen genehmigt.