Bayern

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen

Gemeinde  Großaitingen

Gemeinde Großaitingen
In von Weiß und Blau gerautetem Schild eine goldene Kugel mit Querstrich (Reichsapfel).
Nach einer 1772 erlassenen Anordnung von Fürstbischof Clemens Wenzeslaus hatten die Orte an der Hochstraße eigene Abzeichen zu führen, die sie an Grenzzeichen, Weidesäulen, Feuerlöschgeräten, Hohlmaßen und allem beweglichen Kommunaleigentum anzubringen hatten. Das einem Reichsapfel gleichende ursprüngliche Zeichen wurde damals offenbar in Anlehnung an das Wahrzeichen des Hauptortes Schwabmünchen gewählt, das seit 1562 einen Reichsapfel im Wappenschild führt. Großaitingen setzte nach der Einverleibung (1803) durch Bayern sein Zeichen in den bayerischen Rautenschild. Das um 1815 entstandene älteste Siegel mit der Umschrift: „RURALGEMEINDE - GROSAITINGEN" zeigt außerdem - die Landgemeinde andeutend - über dem beiderseits von Lorbeerzweigen umgebenden Schild drei Ähren zwischen einer Sense und einem Dreschflegel.

Nach der Entschließung des königlichen Staatsministeriums des Innern vom 22. März 1836 durfte sie das Wappenbild weiterführen.
Nach königlicher Entschließung vom 30. August 1838 müssten bei einer neuen Siegelgravierung neue heraldische Zeichen für dieses Wappen entworfen und zur höchsten Genehmigung vorgelegt werden.
Dies ist anscheinend aber leider nie geschehen. Auch bei der Neuannahme 1953 wurde dieser Umstand nicht beachtet und nicht ein neues Symbol aus der reichen Ortsgeschichte gewählt.
Gemäß Ziffer l der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 27.7.1928 kommen Ähren, Geräte und Zweige als Zutaten nicht mehr in Betracht, so dass sich obige Wappenbeschreibung ergibt.

(Quellen: Jahrbuch des Historischen Vereins von Schwaben und Neuburg 1838, S. 49; Stadler-Zollhöfer: Wappen der schwäbischen Gemeinden 1952, S. 151.)

Gemeinde  Kleinaitingen

Gemeinde Kleinaitingen
In Rot ein goldener Reichsapfel mit Kreuze.
(Die Farben Gold - Rot = Farbe der Welfen)

Ein Regierungsbericht vom 22.12.1838 führte den Ursprung des Wappens auf Fürstbischof Clemens Wenzeslaus von Augsburg zurück, der in den ersten Jahren seiner Regierung die großen Orte an der sogenannten Hochstraße auffordern ließ, Grenzsteine, Weidesäulen, Feuerlöschgerätschaften u. dgl. mit einem Abzeichen zu versehen.
Das einem Reichsapfel gleichende ursprüngliche Zeichen wurde damals offenbar in gedankenloser Anlehnung an das Wahrzeichen des Hauptortes Schwabmünchen und Großaitingen gewählt. Das vielleicht noch vor 1800 entstandene hübsche Siegelchen mit der Umschrift GEMEINDE KLEINAITINGEN zeigt den Reichsapfel im Schild.
1837 sah in ihm die Regierung komischerweise "das einem Luftballon ähnliche astronomische Zeichen des Mars". Das Reichsheroldsamt deutete ihn zwar richtig, wollte ihn aber wie im Falle Schwabmünchen (1818) verändern und schlug deshalb als Gemeindewappen vor:
In Blau einen rechts silbernen, links goldenen Sparren, in dessen Winkel eine goldene Weltkugel steht.
Das missverständliche Signal Ludwigs l. vom 29.9.1837 wurde vom Staatsministerium des Innern am 30.10. und 14.12.1837 dahin ausgelegt , dass der Ort entgegen dem Gutachten des Reichsheroldsamtes sein altes Wahrzeichen unverändert weiterführen dürfe. Das Reichsheroldsamt lieferte dann auch danach eine farbige Zeichnung. Zur Kostenersparnis konnte das alte Siegel weitergeführt werden.
Das Neuere Dienstsiegel von 1903 gibt durch die Schraffur fälschlich einen silbernen Reichsapfel in Blau als Wappen an.

(Entnommen aus Stadler-Zollhöfer, Wappen der Schwäbischen Gemeinden 1952, Seite 173)

Gemeinde  Oberottmarshausen

Gemeinde Oberottmarshausen
In Grün ein roter Pfahl, darin eine silberne Gemarkungssäule.
1836 sandte das Landgericht ein Ortssiegel „aus älterer Zeit“ ein, dessen Bild „eine Thor- oder Marksäule oder auch den Anfangsbuchstaben von IESUS bedeuten könnte“. Es handelt sich um ein Siegel mit hübschen Barockschildchen, in dem inmitten eines Kreises ein tatsächlich dem Großbuchstaben I ähnliches Zeichen erkennbar ist. Die Regierung stellte – zweifellos mit Recht – auch dieses Bild zur Gruppe jener gemeindlichen Abzeichen, die unter Fürstbischof Clemens Wenzeslaus von Augsburg entstanden waren (vgl. Bobingen, Großaitingen). Das Reichsheroldsamt lehnte die Erklärung mit dem Namen Jesu ab und zog die anderer vor; gleichzeitig schlug es zur Umwandlung des Siegelbildes in ein wirkliches Gemeindewappen dieselbe Farbengebung vor wie für das damals zur Debatte stehende Wappen von Graben. Die Beibehaltung des früheren Wahrzeichens nach der farbigen Zeichnung des Reichsheroldsamtes genehmigte König Ludwig I. am 29.9.1837. Das neue Siegel schnitt Hofgraveur Neuß. Nach ihm richtete sich Kramer in seiner Abbildung, der im übrigen die Form der „Marktsäule“ [!] mit der eines römischen Milliare (= Meilenstein) in Verbindung bringen zu können glaubte.

(Entnommen aus Stadler-Zollhöfer, Wappen der Schwäbischen Gemeinden 1952, Seite 203)