Rheinland-Pfalz

Gemeinde Minfeld

In Grün ein rotgedecktes, an den Ecken mit goldenen Windfahnen bestecktes silbernes Haus mit zwei Reihen schwarzer Fenster und ohne Türen.

Genehmigung: 31.8.1841 König Ludwig I. von Bayern.

Nach Siegelkarenz 1433 zeigt das Minfelder Gerichtssiegel von 1436 eine bewurzelte Linde. Seit 1495 ist im Siegel ein Gebäude dargestellt, das teils als Kirche, teils als Rathaus (Gerichtsstätte) gedeutet wird und wohl die Minfelder Burg darstellen soll. Das heutige Wappen ist als Siegel seit 1589 gebräuchlich. Man sah darin ein unvollendetes Haus als Sinnbild der Entstehung des Dorfes; mit dieser Deutung wurde das Wappen genehmigt.