

(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(VGd) = Verbandsgem.
(OB) = Ortsbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil

Schräggeteilt von Blau und Rot durch einen silber-rot-gold geteilten Wellenbalken, vorn bestreut mit goldenen Schindeln, hinten ein goldenes Mühlrad.
Die erste urkundliche Erwähnung der Gemeinde Ehr stammt aus dem Jahre 1324. Die Nassauer Burgmannenfamilie „von den Erlen“ nannte sich nach ihrem Besitz in Ehr.
Die Gemeinde Ehr gehörte in Mittelalter und Früher Neuzeit zum sog. Vierherrischen (Grafschaft auf dem Einrich), das als Gemeinschaftsherrschaft von den Grafen von Katzenelnbogen und verschiedenen Linien des Hauses Nassau regiert wurde. Das Vierherrische wurde 1647 zur Abgabenerhebung und 1681 hinsichtlich der Gerichtsbarkeit in Quartieren unterteilt, wobei die Gemeinde Ehr diesbezüglich der Verwaltung des Hauses Nassau-Diez (Nassau-Oranien) unterstellt wurde. Bei der Teilung des Vierherrischen 1774 wurde Ehr dem nassauischen Anteil (Nassau-Diez, Nassau-Usingen und bis 1781 Nassau-Weilburg) zugesprochen.
Ehr liegt im sog. „Blauen Ländchen“ am Ehrer Bach. Zu den örtlichen Sehenswürdigkeiten gehört eine historische Ölmühle, deren erste urkundliche Erwähnung unter „Ehrer Bachmühle“, aus dem Jahre 1554 stammt.
Im Wappenentwurf symbolisiert die Wellenteilung den Ehrer Bach, das Mühlrad im Wappen verweist auf die historische Ölmühle am Ort.
Die Schindeln stammen aus dem nassauischen Wappen.
Die Farbe Blau soll einen Bezug zum blauen Ländchen herstellen.
Die Wellenteilung in Rot und Silber zitiert die balkenweise Teilung des Löwen im Wappen der Landgrafen von Hessen.
Außerdem weist das Wappen die Farben Blau und Rot sowie das Metall Gold auf, womit bei der Tingierung auch auf das rot-goldene Wappen der Katzenelnbogener Territorialherrschaft Bezug genommen wird.