Rheinland-Pfalz

Ortsgemeinde Jeckenbach

Über rotem durch Wellenschnitt geteilten Schildfuss ein blauer rotgekrönter und –bewehrter Löwe in Silber; einen roten Regalienschild mit dem silbernen Johanniterkreuz in den Pranken haltend.

Bis zur französischen Revolution gehört Jeckenbach zum Territorium der pfälzischen Wittelsbacher. Im Jahre 1393 kam es mit dem Herzogtum Pfalz-Zweibrücken an die pfälzische Linie des Hauses Wittelsbach.

Das Dorf Jeckenbach hatte die kompliziertesten Besitzverhältnisse von allen Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde. So ergeben sich für eine Wappenfindung weit mehr Bezugspunkte als in einem übersichtlich gestalteten Wappen untergebracht werden können.

Die Kapelle mit Begräbnisrecht zu Jeckenbach besaßen die Johanniter zu Meisenheim. Die Grafen von Veldenz verliehen Teile des Gerichts 1388 an die Bub von Ulmen und kurze Zeit später an die Ritter de Duna.

Ab 1424 werden die Stumpf von Simmern mit diesen Teilen belehnt. Anteile am Gericht zu Jeckenbach hatten weiterhin die Grafen vom Homburg, wohl als veldenzisches Lehen.

Auch die Herren von Ellenbach werden zeitweise als Lehensträger genannt. Schließlich hatten nicht unerhebliche Teile von Jeckenbach die Rheingrafen und die Ritter Blick von Lichtenberg in Besitz.