Rheinland-Pfalz

Gemeinde Pünderich

Zwei sich kreuzende, goldene Streifen (so genannte „Doppelsparren“) auf rotem Grund.

Durch einen Beschluss im Oktober 1955 führt der Ort Pünderich ein Gemeindewappen. Als Vorbild zur künstlerischen Gestaltung diente ein altes Gerichtssiegel aus dem Jahre 1742. Dieses zeigte zwei sich kreuzende Stäbe mit umgebenden Schmuckelementen. Deren Bedeutung konnte allerdings bis heute nicht eindeutig geklärt werden. Im Oktober des Jahres 1956, also ein Jahr nach Einführung des Pündericher Gemeindewappens, ließ der damalige Staatsarchivrat in Koblenz verlauten, dass das ihm vorgelegte Wappen im Hinblick auf Heraldik und Kunst einwandfrei sei. Somit wurde das Gemeindewappen für offiziell befunden. Ein halbes Jahr später – im Februar 1957 – wurde in Mainz eine Genehmigungsurkunde für das Wappen ausgestellt.