(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(VGd) = Verbandsgem.
(OB) = Ortsbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In geteiltem Schild oben in Gold fünf bewurzelte grüne Bäume, von denen der zweite und der vierte die anderen überragen, unten ein rotbewehrter, -gezungter und –gekrönter wachsender goldener Löwe in Schwarz.
Die obere Schildhälfte versinnbildlicht die unter Naturschutz stehenden Buchen in der Gemarkung; die untere Schildhälfte verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zum Herzogtum Pfalz-Zweibrücken.
Genehmigt durch Erlass des Ministeriums des Inneren vom 17. Februar 1965.