Rheinland-Pfalz

Gemeinde Kalenborn

Gespalten von Grün und Rot durch eine eingebogene goldene Spitze, darin ein schwarzer Turm mit roter Haube. Vorn drei goldene Ähren. Hinten ein silberner Schachtbrunnenständer mit Pumpenschwengel.

Begründung
Grünes Feld und goldene Ähren weisen auf die Entstehung der Gemeinde als landwirtschaftlicher Gutshof und die noch heute betriebene Landwirtschaft. Der Schachtbrunnen deutet redend auf den zweiten Teil des Ortsnamens (Born = Brunnen). Der Rundturm nimmt Bezug auf das früher im Ort stehende Schloss im 14. bis 16. Jahrhundert. 1135 trug Philipp von Virneburg sein „Castrum meum Kaldenburn“, welches er von den Herren von Brohl erhalten hatte, Kurtrier zu Lehen auf.

Beschluss des Gemeinderates
Im Juni 1995 erhielt Heraldiker A. Friderichs von Herrn Schüller, dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Kalenborn, den Auftrag, drei Entwürfe für ein Gemeindewappen zu erstellen. Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 11.07.95 für den Vorschlag Nr. 2 entschieden.

Fachheraldisches Gutachten
Mit Schreiben vom 11. Oktober 1995 teilte das Landeshauptarchiv in Koblenz mit: „Der Entwurf des Wappens der Ortsgemeinde Kalenborn ist heraldisch einwandfrei und kann der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden.“ (Az.: Hs/3801-2198, gez. Dr. Hausmann).

Genehmigung
Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 29.02.1996 (Az.: 10/020-02, gez. Dr. Balthasar, Landrat).

Wappenentwurf
A. Friderichs, Zell/M.