Rheinland-Pfalz

Ortsgemeinde Oberkirn

In geteiltem Schild oben in Gold ein rotes Fabeltier mit einem Wolfskopf und weit geöffneten Schwingen, belegt mit einem schwarzen Wolfshaken, unten in Blau ein goldener Bischofsstab begleitet von zwei silbernen Schnallen.

Das Fabeltier verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Wild- und Rheingrafschaft und entspricht dem früheren Gerichtssiegel des Hochgerichts Rhaunen. In der unteren Schildhälfte wird mit dem Bischofsstab an Lothar Karl Franz Josef Schenk von Schmidtburg, Domherr zu Lüttich, Chorbischof zu Trier und Herr zu Oberkirn erinnert. Die zwei silbernen Schnallen stehen für das Amt Schmidtburg. Nach einer Aufstellung aus dem 16. Jahrhundert gehörte der Ort Oberkirn zu diesem Amt. Oberkirn hatte mit anderen Orten zusammen ein eigenes Ingericht, dem die Burgmannen Jakob und Henne Braun von Schmidtburg vorstanden.