Rheinland-Pfalz

Gemeinde Bodenheim

Über schwarzem Schildfuß in Blau ein vor einem goldenen Trog stehender linksgewendeter silberner Esel, links eine goldene Henkelvase, aus der ein grüner Eichenzweig nach rechts geneigt wächst.

Wie der Esel ins Bodenheimer Wappen kam.
Vom Mittelalter an gehörte Bodenheim dem St. Albansstift zu Mainz. Das Stift war mächtig und reich. Deshalb wollte der Probst Melchior Pfinnzig eigene Münzen prägen lassen. Aber das Münzrecht besaßen nur Fürsten und Städte, denen es der Kaiser verliehen hatte. Der Probst von St. Alban trug seinen Wunsch dem Kaiser Maximilian vor, der jedoch kein Verständnis für diese Anmaßung hatte. So antwortete er mit Spott: Münzen will Er prägen? Einen alten Esel soll Er münzen!
Melchior Pfinnzig nahm den Kaiser beim Wort und ließ Albansgulden mit einem Esel prägen. Diese legte er Maximilian vor und bat, ihm nun das Münzrecht auch noch schriftlich auszustellen. Der Kaiser sah sich von dem schlauen Propst überlistet und befahl, die verlangte Urkunde auszustellen. Der Esel wurde zum Wahrzeichen des St. Albansstiftes und Bodenheim übernahm ihn von seinem Ortsherren als Wappentier.

Schon seit Jahrzehnten führt die Gemeinde Bodenheim dieses Wappen, allerdings ohne Genehmigung. Im Zusammenhang mit der Schaffung eines Verbandsgemeindewappens wurden im Jahre 1983 im Landesarchiv Speyer auch die Wappen der einzelnen Ortsgemeinden besprochen, darunter das von Bodenheim. Doch danach stagnierten die Gespräche wieder. Das Landesarchiv wünschte Änderungen, die Ortsgemeinde bestand auf der Beibehaltung des damaligen Zustandes: Weiterführung des bisherigen Wappens ohne Einholung einer Genehmigung. Zum Jahreswechsel 1988/89 kam es erneut zu Gesprächen mit dem Landesarchiv Speyer. Dieses akzeptierte die bestehende Form des Wappens, es solle lediglich farbliche Änderungen durchgeführt werden. Trog und Krug sollten nicht braun, sondern golden gezeichnet werden; braun sei keine Wappenfarbe und deshalb unannehmbar. Dem hat der Ortsgemeinderat Bodenheim zugestimmt. 1990 erfolgte die Genehmigung durch die zuständige damalige Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt.