Von Gold und Blau im Wellenschnitt gesenkt geteilt. Oben zwei fächerförmig gestellte grüne Eichenblätter, deren Stiele durch ein verknotetes grünes Band zusammengehalten werden, unten ein silberner Fisch.
Die beiden Figuren des Goltofter Wappens knüpfen an historische Gegebenheiten an. Die durch ein verknotetes Band zusammengehaltenen Eichenblätter verstehen sich als die stilisierte Form einer Doppeleiche, das Erinnerungszeichen an die schleswig-holsteinische Erhebung von 1848. Wie in vielen Gemeinden wurde auch in Goltoft, wohl zur Fünfzigjahrfeier 1898, eine solche Eiche gepflanzt. Die alte Eiche, 1978 durch Straßenbau beseitigt, wurde im Jahre darauf durch eine junge ersetzt. Der Knoten der Wappenfigur ist Zeichen unverbrüchlicher Verbundenheit Schleswigs und Holsteins, die Eiche Garant für Unabhängigkeit und Beständigkeit der Bürger der Gemeinde. Goltoft war Bestandteil der Schliesharde oder Schleiharde. Als Verwaltungs- und Gerichtsbezirk führte die Schliesharde ein Siegel. Das Siegelbild war ein Fisch, der die Lage an der fischreichen Schlei versinnbildlicht. Aus diesem Hardessiegel hat Goltoft den Fisch übernommen.
Das Wappen wurde am 9.8.1988 genehmigt. Entwurfsverfasserin war Carla Erck, Golthoft.
Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.