Über von Blau Gold gespaltenem Wellenschildfuß gespalten von Silber und Grün, vorn rechts ein Nadelbaum und links ein Laubbaum mit jeweils schwarzem Stamm, hinten zwei übereinander fliegende natürliche Störche.
Mit der gewählten Symbolik im Wappen der Gemeinde wird der Bezug zum Gemeindegebiet, das die sieben Ortsteile Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante und Vehlefanz umfasst, hergestellt. Nadel- und Laubbaum kennzeichnen das für die Gemeinde namengebende Waldgebiet „Oberkrämer“. Das im Schildfuß angebrachte Blau sowie der Wellenschnitt charakterisieren die mannigfaltigen Gewässer (insbesondere die Anfänge des Rhins) sowie feuchten Niederungen des Gemeindebereiches. Die beiden Störche demonstrieren, dass auf Grund der Feuchtgebiete der Storch noch heute in mehreren Ortsteilen der Gemeinde Nistplätze belegt. Das Gold im Schildfuß steht für die hügelige Landschaft der Moränenplatte des Gliener Landes. Schließlich wird mit Silber und Grün an Bestandteile des früheren Kreiswappens vom Osthavelland bzw. von Oranienburg angeknüpft. Das Wappen für die Gemeinde Oberkrämer erfüllt außerdem den Ausschließlichkeitsanspruch, indem es sich mit seiner Symbolik deutlich von anderen kommunalen Wappen des Landes Brandenburg unterscheidet.
Zur Gemeinde Oberkrämer gehören folgende Ortsteile.
- Bärenklau, Ortsteil
- Bötzow, Ortsteil
- Eichstädt, Ortsteil
- Marwitz, Ortsteil
- Neu Vehlefanz, Ortsteil
- Schwante, Ortsteil
- Vehlefanz, Ortsteil
Eine Übersicht dieser Ortsteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.