Ein Bund von zwölf lanzettenförmigen grünen Halmen in Silber, umschlungen von einem beiderseits mit blütenartigen Zierelementen besetzten goldenen Reif.
Am 10.06.1994 entschied sich der Amtsausschuss aus den 30 eingegangenen Vorschlägen für obige Blasonierung.
Das nicht näher definierte Halmbündel soll einmal auf den landwirtschaftlichen Charakter des Gebietes hinweisen, zum anderen repräsentiert die Zahl der Halme und der einigende goldene Reif die zwölf Gründungsgemeinden des Amtes Golzow.
Gründung und Entwicklung des Amtes Golzow
Das Amt Golzow wurde auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 06.12.1992 und mit der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 30.06.1992 aus den 12 Gemeinden Alt Tucheband, Bleyen, Buschdorf, Friedrichsaue, Genschmar, Golzow, Gorgast, Hathenow, Küstrin-Kietz, Manschnow, Rathstock und Zechin gebildet. Die Struktur des Amtes ergab sich aus der bereits am 01.01.1991 gebildeten Verwaltungsgemeinschaft.
Seit 01.01.1998 bestand das Amt Golzow, mit der Bekanntmachung der Fusionsgenehmigungen durch den Innenminister des Landes Brandenburg im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 45 vom 14.11.1997, aus den Gemeinden Alt Tucheband, Bleyen, Genschmar, Golzow, Hathenow, Küstriner Vorland, Rathstock und Zechin. Die Gemeinden Buschdorf, Friedrichsaue und Zechin schlossen sich zur Gemeinde Zechin und die Gemeinden Gorgast, Küstrin-Kietz und Manschnow zur Gemeinde Küstriner Vorland zusammen. Befürchtete Identitätsverluste oder die Bevorteilung von Ortsteilen traten nicht ein. Es begann ein Prozess des Aufeinanderzugehens und der gemeinsamen Lösung von Problemen innerhalb der neuen Gemeindegrenzen.
Mit dem Abschluss des Koalitionsvertrages für die 3. Wahlperiode des Brandenburger Landtages 1999 bis 2004 verständigten sich die Regierungsparteien SPD und CDU bis Mitte 2000 zu prüfen, welche Gemeindestruktur geeignet ist, die Identität der gewachsenen Gemeinden Brandenburgs zu wahren, die Mitwirkung der Bürger zu fördern und eine leistungsstarke Verwaltung zu ermöglichen. Dieser Prüfung entsprangen, die vom Innenminister erarbeiteten Leitlinien für die Entwicklung der Gemeindestruktur im Land Brandenburg in Form von Amtsgemeinden bzw. als Ämter. Der Amtsausschuss des Amtes Golzow beschloss in seiner Sitzung am 25.09.2000 den Erhalt und die leitliniengerechte Entwicklung des Amtes Golzow. Den amtsangehörigen Gemeinden, die weniger als 500 Einwohner besitzen, wurde die Empfehlung gegeben, unbedingt die in den Leitlinien eingeräumte Freiwilligkeitsphase bis März 2002 zu nutzen, um Fusionen mit Nachbargemeinden innerhalb des Amtes einzugehen.
In den Bürgerentscheiden am 06. Mai 2001 stimmten die Bürger der Gemeinden Bleyen und Genschmar für den Zusammenschluss ihrer Gemeinden zur Gemeinde Bleyen-Genschmar und die Bürger der Gemeinden Alt Tucheband, Rathstock und Hathenow für den Zusammenschluss der drei Orte zur Gemeinde Alt Tucheband zu. Mit der Zustimmung des Innenministeriums besteht das Amt mit Wirkung vom 01.01.2002 aus den Gemeinden Alt Tucheband, Bleyen-Genschmar, Golzow, Küstriner Vorland und Zechin.
Zum Amt Golzow gehören folgende amtsangehörigen Kommunen.
- Alt Tucheband, Gemeinde mit
- Alt Tucheband, Ortsteil
- Hathenow, Ortsteil
- Rathstock, Ortsteil
- Bleyen-Genschmar, Gemeinde mit
- Bleyen, Ortsteil
- Genschmar, Ortsteil
- Golzow (Oderbruch), Gemeinde
- Küstriner Vorland, Gemeinde mit
- Gorgast, Ortsteil
- Küstrin-Kietz, Ortsteil
- Manschnow, Ortsteil
- Zechin, Gemeinde mit
- Buschdorf, Ortsteil
- Friedrichsaue, Ortsteil
- Zechin, Ortsteil
Eine Übersicht dieser amtsangehörigen Kommunen finden Sie auf dieser Wappenübersicht.