Brandenburg

Stadt Neuruppin

In Blau eine silberne Burg mit zwei gezinnten, zweigeschossigen Türmen mit zwei übereinander liegenden schwarzen Toren und gold-beknauften, roten Spitzdächern; der Mittelbau mit drei Türmchen und einem schwarzen Tor, das von einem roten Dreieckschild, belegt mit einem gold-bewehrten und gold-gezungten silbernen Adler, überdeckt wird.

Gutachten für das Wappen der Stadt Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Gegenüber dem eingereichten Entwurf für das Wappen der Stadt Neuruppin bestehen seitens des Brandenburgischen Landeshauptarchivs weder in heraldischer noch in historischer Hinsicht Bedenken.

Wappenbeschreibung (Blasonierung): In Blau eine silberne Burg mit zwei gezinnten, zweigeschossigen Türmen mit zwei übereinander liegenden schwarzen Toren und gold-beknauften, roten Spitzdächern; der Mittelbau mit drei Türmchen und einem schwarzen Tor, das von einem roten Dreieckschild, belegt mit einem gold-bewehrten und gold-gezungten silbernen Adler, überdeckt wird.
Erläuterung: Das älteste, ins 13. Jahrhundert datierte große Siegel von Neuruppin ist nur aus einer Beschreibung des Stadtchronisten Feldmann aus dem 18. Jahrhundert bekannt. Es zeigt die oben beschriebene Stadtbefestigung mit dem Wappen der Grafen von Amstein als Stadtherren. Das jüngere Sekretsiegel, das an einer Urkunde von 1406 überliefert ist, zeigt nur den Adler mit einem über den Kopf gestülpten Kübelhelm (Abbildung in: Die Kunstdenkmäler des Kreises Ruppin, Berlin 1914, S. 280). Wie in anderen Fällen setzte sich auch in Neuruppin das jüngere, individuellere und kleinere Sekretsiegel gegenüber dem großen Siegel als Wappenbild durch und wurde bis ins 20. Jahrhundert als Stadtwappen geführt (vgl. BLHA Rep. 2 A I Komm Nr. 446 und GStA Rep. 77 Tit. 479, Nr. 92, Bd. 20). Das ausgefallene Bild des behelmten Adlers, daß auch Anlaß für eine Wappensage war, deutet Johannes Schultze als sinnfälligen Ausdruck für die Funktion des Sekretsiegels als Geheimsiegel (Brandenburgische Siegel und Wappen, hrsg. von Erich Kittel, Berlin 1937, S. 62). Angeregt durch eine Diskussion über die Stadtfarben wurde 1928 das ältere Siegelbild heraldisiert, als Stadtwappen eingeführt und bis heute beibehalten.

Das Brandenburgische Landeshauptarchiv empfiehlt dem Ministerium des Innern die Genehmigung des Wappens und von Neuruppin.