Brandenburg

Stadt Biesenthal

In Silber eine bezinnte und gequaderte rote Burg zwischen deren zwei bezinnten, mit spitzen, geschindelten Dächern und je vier schwarzen Fenstern versehenen Türmen ein goldbewehrter roter Adler schwebt. Im offenen goldenen Torbogen erscheint ein aufgezogenes schwarzes Fallgatter.

Gutachten zum Stadtwappen von BiesenthaI:

Gegenüber der im Schild angebrachten Symbolik der eingereichten Fassung des Stadtwappens von BiesenthaI bestehen seitens des Brandenburgischen Landeshauptarchivs aus heraldischer und historischer Sicht keine Bedenken.

Erläuterung:
Nach Siebmachers großem und allgemeinen Wappenbuch (Städtewappen Bd. 1 Nürnberg 1885, Sejte 131 und Tafel 162) soll die Stadt BiesenthaI als Besitz der Herren von Arnim ursprünglich deren Wappenbild (In Rot zwei silberne Querbalken) als Siegelbild geführt haben. Eine Siegelüberlieferung dafür ist jedoch nicht bekannt.
Nachdem die Stadt BiesenthaI im Jahre 1577 in den Besitz der Kurfürsten von Brandenburg übergegangen ist, wurde der brandenburgische rote Adler im silbernen Schild als Siegel- und Wappenbild gezeigt. Im heraldischen Standardwerk von Otto Hupp "Die Wappen und Siegel der dt. Städte, Flecken und Dörfer" (Frankfurt/M. 1896, 3. Reprint-Auflage Bonn 1989) werden für BiesenthaI Siegel aus dem 17. Jh. mit dem Adler im Schild angeführt.
Aktenmäßig nachweisbar bemüht sich die Stadt Biesenthal in den Jahren 1905 und 1906 mit Entwürfen des Berliner Hofwappenmalers Heling um die Gestaltung eines neuen Wappens, das durch Allerhöchsten Erlaß per 24. November 1906 genehmigt und mit geringfügigen Abweichungen bis heute geführt wird. In der Beschreibung (wie auch bei Hupp und im "Lexikon Städte und Wappen der DDR" ( 2. A. Leipzig 1984) wird der brandenburgische Adler "goldbewehrt", also mit Schnabel und Fängen in Gold, angegeben. Die vorgelegte Fassung gibt nur die Fäinge in Gold wieder. Dies müßte entsprechend der historischen Vorgabe verändert werden.
Die als Oberwappen angebrachte Mauerbekrönung stellt eine zeitgeschichtliche Erscheinung dar, die heute keine Bedeutung mehr besitzt. Auf Grund einer kgl. Verordnung von 1893 konnte eine Mauerkrone von allen preußischen Städten als Oberwappen angebracht werden. Sie bietet jedoch keine spezielle Aussagekraft für die jeweilige Stadt. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv betrachtet das Oberwappen nicht als zu bestätigenden Teil des Wappens.