Sachsen-Anhalt

Ortschaft Walsleben

Von Rot über Silber schrägrechts geteilt - oben drei untereinander versetzte silberne Jagdhörner mit goldener Schnur, von oben nach unten kleiner werdend, die Schallöffnung nach rechts gekehrt;
unten ein achtspeichiges rotes Wagenrad;
im sibernen Schildfuß mit blauem Wellengang eine durchgehende, einbogige, schwarz gefugte rote Steinbrücke mit glattem Joch.

Die Heraldik ist für viele Menschen täglicher Wegbegleiter - unscheinbar und doch stets gegenwärtig - ob auf Münzen, Geldnoten, an Gebäuden, in Stempeln von Behörden oder auf deren Kopfbögen.

Bei der Frage, wie das Wappen gestaltet werden soll, ist davon ausgegangen worden, dass es zum einen zeitlos sein muss und es zum anderen jedem Bürger von Walsleben ermöglicht, sich mit ihm zu identifizieren. Dennoch bedarf das Gemeindewappen einer Symbolik, die es als Unikat auszeichnet und somit unverwechselbar den Bezug zur Gemeinde Walsleben herstellt.
Nicht die Häufung von Symbolen und Farben ist anzustreben, sondern eine allgemeine, stilisierte - nicht naturalistische, heraldische Symbolik, die die besondere Eigenart der Gemeinde Walsleben deutlich und unmissverständlich kennzeichnet und dabei von anderen Gemeinden unverwechselbar abhebt, hat zum Tragen zu kommen.
Entgegen häufiger Vorstellung sollte das Wappen nicht prächtig und prunkvoll gestaltet sein, sondern sich durch eine klare, einfache und übersichtliche Aussage in Form, Farbe und Anlage darstellen. Alles Beiwerk, wie Damaszierung oder Helmzierde, ist wegzulassen. Sonderformen des Schildes sind zu vermeiden.
Bewusst ist nach Bezugspunkten in der Historie der Gemeinde Walsleben bzw. besonderen Merkmalen geforscht worden. Alle Bürger konnten sich aktiv durch eigene Vorschläge, Hinweise, Anregungen und Bedenken an der Wappengestaltung beteiligen.

Der Gemeinderat Walsleben hat beschlossen, als Wappenzeichen Jagdhörner, Wagenrad, Fluss und Brücke in das Gemeindewappen aufzunehmen.
Die Jagdhörner nehmen Bezug auf das Wappen derer von Walsleben, die drei Jagdhörner auf ihrem Schild führen. Die ritterlichen Familien nannten sich in der damaligen Zeit nach den Orten, in denen sie sich ansiedelten. Walsleben ist in seiner frühren Zeit der Stammsitz derer von Walsleben gewesen. Das Wappenmotiv jenes Adelsgeschlechtes repräsentiert die "Urwurzeln" und verkörpert aus der Namensgleichheit heraus ein wesentliches geschichtiches Identifikationselement. Im Riedelschen Urkundenbuch werden als Familienmitglieder u.a. Siegfried von Walsleben im Jahre 1284 und Fritz von Walsleben in den Jahren 1343 und 1351 genannt.
Das achtspeichige Wagenrad steht für den Ortsteil Uchtenhagen. Er erscheint gleichberechtigt in dem Wappen. Zur Zeit Albrechts des Bären wurde auf dem Rittergut zu Uchtenhagen eine Burg erbaut. Sie war Bestandteil der Befestigungsanlage des Halberstädter Balsamgaues zum Schutz gegen die Wenden und zu jener Zeit Stammmsitz der Familie von Uchtenhagen. So wird im Jahre 1256 ein Herbert von Uchtenhagen genannt. Etwa in der Mitte des 13. Jahrhunderts verließ die Familie von Uchtenhagen die Burg und wählte bei Straßburg ihren neuen Stammsitz.
Walsleben liegt an der Uchte. Mit dem Fluss wird auf sie Bezug genommen. Durch die Jahrhunderte hinweg hat die Uchte den Ort und seine Menschen begleitet. In früherer Zeit war die Uchte Bestandteil der Schutzanlage des Ortes, aber auch Verbindungsweg und ergänzte mit ihrem Fischreichtum den Speisezettel der Menschen. Sie war und ist Badegewässer und bietet einen beschaulichen, erholsamen Anblick für den Spaziergänger. Die Uchte ist nie trennendes Element gewesen.
Brücken verbanden und verbinden die Anwesen beiderseits der Uchte und die an ihr gelegenen Ländereien. Stets gab es in Walsleben und seiner Gemarkung mehrere Brücken.

Familienwappen dürfen nur mit Genehmigung der wappenberechtigten Familie übernommen werden. Für das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Magdeburg ist nachzuweisen, dass eventuelle Nachfahren jener Familien, von denen Teile aus ihrem Wappen verwandt werden, damit einverstanden sind oder aber die entsprechende Familie ausgestorben ist.
Nach Mitteilung von Dr. Moritz Graf Strachwitz, Deutsches Adelsarchiv in Marburg (Lahn), ist die Familie von Uchtenhagen zu Beginn des 17. Jahrhundertes ausgestorben. Nachfahren der Familie von Walsleben sind bis in unsere Tage im Mecklenburgischen ansässig. Nach telefonischer Rückfrage teilte Herr Erhard von Walsleben mit, dass seinerseits und wohl auch von den übrigen Familienmitgliedern keine Einwände erhoben werden, sondern sie mit der Einbeziehung der Jagdhörner als Wappenzeichen einverstanden sind.
Bewusst wird der spanische Schild mit der einfachen unteren Rundung und den steilen Flanken verwandt, um dem Wappen einen schlichten Rahmen zu geben. Entsprechend der auf dem Schild enthaltenen Wappenzeichen wurde als Heroldsbild die rechtsgeschrägte Form mit Schildfuß gewählt. Zur Schildteilung ist eine gerade Linie benutzt worden.
Die Heraldik teilt die Tinkturen in die Grundfarben mit Rot, Blau, Grün und Schwarz, die Metalle mit Gold (Gelb) und Silber (Weiß) sowie das Pelzwerk mit Hermalin, Zobel, Marder und Feh ein. Letztere Tinktur kommt für die Gestaltung nicht in Betracht. Die tingistische Regel besagt, dass nur Farbe auf Metall oder umgekehrt zu arrangieren ist. Niemals darf Farbe auf Farbe oder Metall auf Metall stoßen. D
Mit der Blasonierung erfolgt die verbale Beschreibung des Wappens nach heraldischen Regeln und der ihr eigenen Terminologie. Das hierfür zuständige Fachorgan der Regierung ist das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalts in Magdeburg. Der ungeübte Betrachter hat zu beachten, dass bei der Blasonierung des Wappens dem Wappenträger der Vorrang vor dem Beobachter gebührt. Somit ist die heraldisch rechte Seite und die heraldisch linke Seite rechts.

Die Farben der Gemeinde - abgeleitet vom Wappen - sind Rot/Weiß.