Sachsen-Anhalt

Stadt Schraplau

In Silber auf grünem Schildfuß vorn ein römischer Soldat mit roter Tunika, Pteruges, Stiefeln und Helm mit Federbusch, in der Rechten das abgeschlagene bärtige Haupt Johannes des Täufers an dessen schwarzen Haaren haltend, in der Linken ein erhobenes Schwert mit silberner Klinge und goldenem Griff mit Knauf und Parierstange, hinten ein gefugter und gezinnter, spitzbedachter und beknaufter roter Turm mit drei silbernen Durchbrüchen (2:1).

Das neue Wappen von Schraplau wurde am 6. November 2012 durch den Landkreis genehmigt.

Das vorherige Wappen führte der Ort seit jeher nur aus Gewohnheitsrecht. Es war nicht genehmigt und damit rechtsungültig. Außerdem entsprach es nicht den Vorgaben der Heraldik. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat sich der Stadtrat im Jahr 2012 auf eine Neugestaltung des Wappens verständigt, erarbeitet von dem Magdeburger Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch.

Das vorherige Wappen zeigte einen römischen Schergen in goldener Rüstung, in der einen Hand das erhobene Schwert, in der anderen den Kopf von Johannes dem Täufer. Der Heilige ist Schutzpatron der Schraplauer Kirche und der Stadt.

Die Veränderungen erschließen sich auf den zweiten Blick, was durchaus auch so gewollt war. So trägt der Scherge seine Rüstung nun in rot statt gold. Das Schwert hält er jetzt etwas höher, Johannes der Täufer wird mit Bart gezeichnet. Der Turm behält die rechteckigen Fugen. Sie sind ein Symbol für das Stadtrecht. Und der Untergrund, auf dem der Soldat steht, ist nun eben statt gewellt.