Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Neverin

In Blau ein aus dem Unterrand emporkommender silberner Turm mit sich nach oben verjüngendem Schaft, ausladendem Geschoss mit zwei schwarzen Fenstern und schwarzem Fachwerk, überstehendem, roten Spitzdach, besteckt mit rotem Knauf; am Schaft begleitet beiderseits von einem schwarzen Eichenzweig mit drei silbernen Blättern.

In dem Wappen widerspiegelt das Turmsymbol den um 1922 errichteten Wasserturm, das Wahrzeichen des Ortes. Als Beizeichen wurde ein Zweig aus dem Wappen der Familie von Seip entlehnt, die seit 1791 im Besitz von Glocksin war, und deren Wappenschild in Rot auf einem grünen Hügel eine silberne Taube mit einem dreiblättrigen goldenen Zweig im Schnabel zeigt.

Das Wappen und die Flagge wurde von dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick gestaltet. Es wurde zusammen mit der Flagge am 7. Juli 2000 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 211 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.