Mecklenburg-Vorpommern

Landkreis Nordwestmecklenburg

Gespalten; vorn in Gold ein halber hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf am Spalt mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; hinten in dreifach geteiltem Feld von Silber und Rot, ein Krummstab in verwechselten Farben.

Das Kreiswappen ist heraldisch wie folgt begründet:br>
Die Figuren sollen Bezug nehmen auf das vorherige Wappen des Landkreises Nordwestmecklenburg und das historische, bis 1918 geführte Wappen der Hansestadt Wismar.

Der seit dem 4. September 2011 bestehende Landkreis Nordwestmecklenburg setzt sich zusammen aus den Gemeinden der 1952 geschaffenen und bis Oktober 1990 zum Bezirk Rostock gehörenden Kreise Grevesmühlen und Wismar-Land, den Gemeinden des gleichfalls 1952 gebildeten, zum Bezirk Schwerin zählenden Kreises Gadebusch und aus einigen Gemeinden der ebenfalls zum genannten Bezirk gehörenden Kreise Schwerin-Land und Sternberg sowie der Stadt Wismar, die unter Förderung Heinrich Borwins I., Fürst zu Mecklenburg (reg. 1179 bis 1227), wahrscheinlich 1226 entstand. Mit einer Fläche von 2.114,5 km2 umfasst er zum einen das Gebiet des 1920 eingerichteten, zum Freistaat Mecklenburg-Strelitz zählenden Amtes Schönberg, das 1934 mit dem 1921 im einstigen Freistaat Mecklenburg-Schwerin gebildeten Amt Grevesmühlen zum Kreis Schönberg zusammengeschlossen wurde. Zum anderen schließt er das Gebiet des 1921 errichteten Amtes Wismar und Teilgebiete der ebenfalls 1921 entstandenen Ämter Doberan und Warin ein, die 1925 zum Amt Wismar vereinigt und 1933 zum gleichnamigen Kreis umbenannt wurden. Letztlich umschließt der Landkreis Teilgebiete des 1921 geschaffenen Amtes Schwerin, das 1933 zum gleichnamigen Kreis umbenannt wurde, sowie den seit 1921 bestehenden Stadtbezirk bzw. Stadtkreis Wismar.

Kreissitz ist die Hansestadt Wismar.

Von dem Territorium des heutigen Landkreises gehörte das nordwestliche Gebiet zum Stiftsland des 1154 wiederbegründeten, später reichsunmittelbaren Bistums Ratzeburg, nach dessen Säkularisation von 1648 bis 1701 als Fürstentum Ratzeburg zum Herzogtum Mecklenburg-Schwerin. Von 1701, der letzten Hauptlandesteilung, bis 1918 zählte es zum Herzogtum, ab 1815 Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.

Das größte Gebiet um Grevesmühlen, Gadebusch, Burg Mecklenburg und Neukloster war nach der ersten Hauptlandesteilung Teil der Herrschaft, ab 1348 des Herzogtums Mecklenburg. Nach der Teilung des Herzogtums Mecklenburg 1352 war es Bestandteil des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin, ab 1471 Teil des geeinten Herzogtums Mecklenburg. Nach den Hauptlandesteilungen 1621 und 1701 gehörte es mit Ausnahme von Wismar, des Amtes Neukloster und der Insel Poel, die von 1648 bis 1803 unter schwedischer Verwaltung standen und danach bis 1903 an Mecklenburg verpfändet waren, bis 1918 zum Herzogtum, ab 1815 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

Gebiete am Nordwestufer des Schweriner Sees und um Warin zählten von 1171 bis 1648 zum Stiftsland des reichsunmittelbaren Bistums Schwerin, danach bis 1918 als Fürstentum Schwerin zum Herzogtum, ab 1815 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

Das Quellgebiet der Stepenitz gehörte zu der 1167 von Heinrich dem Löwen, Herzog von Sachsen und Bayern, geschaffenen Grafschaft Schwerin, die 1358 durch Kauf Bestandteil des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin wurde.

Die Stadt Wismar erhielt ihren Namen nach dem schon 1167 bezeugten Bach Wissemara, der östlich der Stadt in die Ostsee mündete. 1266 wurde das lübische Stadtrecht bestätigt. Der nördliche Teil Wismars um den ersten Bau der Nikolaikirche mag bereits um 1200 bestanden haben. Im dritten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts wurde planmäßig eine Marktsiedlung angelegt, der Stadtbereich um die Marienkirche. 1241 gab es für beide Stadtbereiche sowie für eine seit 1225 zu vermutende St. Georgs-Pfarre in der „Neustadt“ ein gemeinsames Ratskollegium. 1256 verlegten die mecklenburgischen Fürsten ihren Stammsitz von der Burg Mecklenburg nach Wismar. Von Bedeutung für die Entwicklung der Stadt waren der Seehandel (v. a. Export von Bier und Salz) und der zu seinem Schutz geschaffene Bund wendischer Hansestädte, dem nebst Wismar, Lübeck, Rostock, Stralsund, Greifswald , Stettin, Demmin und Anklam als Mitglieder angehörten. Von dem aufstrebenden Charakter Wismars künden noch heute die zum Teil zerstörten Kirchenbauten, Reste der Klöster und der Stadtmauer sowie das Wassertor. Anfang des 16. Jahrhunderts entstand der alte, 1553/54 im Renaissancestil der neue Fürstenhof. Nachdem Wismar bedingt durch die Verlagerung des Fernhandels an die Nordsee- und Atlantikküste im späten 15. Jahrhundert schon an Bedeutung verloren hatte, bildete der Dreißigjährige Krieg für die Stadt den Ruin und einen politischen Wendepunkt. Nach dem Westfälischen Frieden kam Wismar zu Schweden, ab 1803 war die Stadt für hundert Jahre von Schweden an Mecklenburg verpfändet, 1903 erfolgte die endgültige Wiedervereinigung mit Mecklenburg. Ein wirtschaftlicher Aufschwung setzte im 19. Jahrhundert ein, Industriebetriebe und Reedereien entstanden, ein neuer Hafen wurde errichtet. Nach 1945 entwickelte sich eine bedeutende Werftindustrie.

Neben der traditionellen Land- und Forstwirtschaft bilden seit dem 19. und 20. Jahrhundert Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie, der holz- und metallverarbeitenden Industrie, Baustoffindustrie und Bekleidungsindustrie sowie der Tourismus an der Ostseeküste und der Fernhandel der Kaufleute die Haupterwerbsquellen der Einwohner.

Mit den Symbolen erinnert das Wappen an die im Mittelalter im heutigen Kreisgebiet bestehenden größeren Territorialherrschaften. Während der seit 1260 für die mecklenburgische Linie des Fürstenhauses typische Stierkopf mit dem abgerissenen Halsfell den größeren östlichen Teil des Landkreises, die einstige Herrschaft Mecklenburg, symbolisiert, steht der Bischofsstab für den kleineren westlichen Teil des Landkreises, für das einstige Stiftsland des Bistums Ratzeburg. Der Bischofsstab ist dem Stiftswappen entlehnt, das zuerst im Siegelbild des Detlev von Parkentin, Bischof von Ratzeburg (1395 - 1419), enthalten ist. Mit dieser Figur soll zugleich an die einst zum Stiftsland des Bistums Schwerin zählenden Gebiete erinnert werden. Wohl seit dem letzten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts führte die Seestadt Wismar ein Wappen, das in der Literatur als „Stierkopfwappen“ bezeichnet wird und sich aus dem Herrschaftszeichen der Herren von Mecklenburg, hier einem halben Stierkopf und dem Flaggenbild der Stadt zusammengesetzt, dessen rot-weiße Querbänder die Farben der Hanse symbolisieren. Überliefert ist seine Darstellung in dem Wappenbild des SECRETV(M) BVRGENSIV(M) DE WISMARIA - dessen ältester bekannter Abdruck aus dem Jahre 1311 stammt. 1858 legte es Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin offiziell als Stadtwappen fest.


Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landkreises Nordwestmecklenburg finden Sie auf dieser Wappenübersicht.