Mecklenburg-Vorpommern

Stadt Neustrelitz

Gespalten; vorn in Rot ein aus einer silbernen Wolke am Spalt hervorgehender silberner rechter Frauenarm, bekleidet mit einem Puffärmel nebst Schleife, zwischen Daumen und Zeigefingerin einen diamantenbesetzten goldenen Ring haltend; hinten in Gold ein hersehender, golden gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und mit silbernen Hörnern.

Das wohl 1794 vom regierenden Herzog von Mecklenburg-Strelitz zusammen mit dem SIEGEL DES MAGISTRATS IN DER RESIDENZSTADT NEUSTRELITZ verliehene Wappen vereint zwei Herrschaftszeichen. Mit dem Stargarder Arm soll auf die Zugehörigkeit der Stadt zur ehemaligen Herrschaft Stargard hingedeutet, mit dem Stierkopf als kleines landesherrliches Symbol des mecklenburgischen Herrscherhauses auf den Landesherrn als Gründer der einstigen Residenzstadt verwiesen werden.

Das Wappen wurde nach 1990 neu gezeichnet und unter der Nr. 216 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.