Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Rühn

In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste, begleitet: oben von einer schwarzen gotischen Dreifenstergruppe, unten von einem schwarzen sechsspeichigen, zwölfschaufligen Mühlrad, aus dem schräglinks ein schwarzes Hopfenblatt mit Ranke und mit silberner Dolde herauswächst.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat mit Wirkung vom 16. März 2007 auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) der Gemeinde Rühn (Landkreis Güstrow) die Genehmigung erteilt, das vorstehend beschriebene Wappen anzunehmen.
Das Wappen wurde unter Nummer 309 in die Wappenrolle eingetragen.

Der Wappenbrief wurde am 05. April 2007 auf einer Festsitzung durch den Innenminister Lorenz Caffier übergeben.

Das Wappen wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rühn entworfen und hat nachfolgende Bedeutung.