Mecklenburg-Vorpommern

Stadt Dargun

Halb gespalten und geteilt; oben: vorn in Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; hinten in Silber ein aufgerichteter, gold bewehrter roter Greif; unten in Blau ein liegender goldener Abtstab.

Das Darguner Wappen wurde am 9. November 1875 von Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg, verliehen. Das Stadtwappen deutet auf die wechselhafte Geschichte des Ortes hin: Bis 1236 zum pommerschen Herrschaftsgebiet gehörend (Greif), kam die Gegend nach kriegerischen Auseinandersetzungen unter die Oberhoheit der mecklenburgischen Fürsten (Büffelkopf). Der liegende Abtsstab weist auf das Zisterzienserkloster hin, das von 1172 bis 1552 die Geschichte des Ortes prägte. Die Verleihung des Siegelbildes erfolgte am 1. Juli 1875 zur Gemeindebildung des Fleckens Dargun durch das Großherzogliche Ministerium in Schwerin.
Stadtrecht erhielt Dargun 1938.